Die GroKo will ihre Corona-Maßnahmen mit einer neuen Ermächtigungsgrundlage im IfSG rechtlich absichern. Im Eiltempo peitscht sie eine entsprechende Gesetzesänderung durch das Parlament. Verfassungsrechtler halten das für keine gute Idee.
Die "zweite Welle" war absehbar, das IfSG hätte längst geändert werden müssen, meint das VG Hamburg. Doch öffnen dürfen die Studios jetzt nicht. Im Rest Deutschlands lassen die Gerichte die Fitnessstudios ohnehin zu.
Insbesondere seitdem der "Lockdown Light" beschlossen wurde, wird zunehmend die Rechtsicherheit der Einschränkungen zum Schutz vor dem Coronavirus angezweifelt. Der Bundestag reagiert nun und will das Infektionsschutzgesetz ändern.
Corona durchkreuzt massiv die Zeitpläne der Parteien. Parteitage werden reihenweise abgesagt. Besonders betroffen ist die CDU mit ihrer Vorsitzwahl. Ob das auch elektronisch geht, hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages geprüft.
Der Normenkontrollrat kritisiert die Bundesregierung für ihre Gesetzgebung. Insbesondere vor dem Hintergrund der Pandemie habe sich gezeigt, dass viele Gesetze wirkungslos und praxisuntauglich seien, da sie im digitalen Vollzug scheitern.
Der Bundestag hat seine ihm verfassungsrechtlich zugewiesene Rolle in der Pandemie noch nicht gefunden. Er ermöglicht und begleitet das Regieren per Verordnung und zögert, die Ermächtigungsgrundlagen für die Corona-Verordnungen nachzubessern.
Die Grünen wollen die aktive Nutzungspflicht für das beA erst ab 2025 einzuführen. Einer der Gründe: die schlechte Internetverbindung in Deutschland. Doch das ist nicht die einzige Forderung, die sie haben.
Der Bundestag hat sich auf eine Reform des Wahlrechts geeinigt - und will so verhindern, dass die Anzahl der Abgeordneten weiter zunimmt. Das neue Gesetz finde eine ausgewogene Lösung für ein kompliziertes Problem, meint Bernd Grzeszick.