
Der Ex-Verfassungsschutzchef und Rechtsanwalt Hans-Georg Maaßen will bei der Bundestagswahl für die CDU in Thüringen antreten. Politiker von SPD und Grünen fragen sich, ob das ein April-Scherz ist.
Artikel lesenDer Ex-Verfassungsschutzchef und Rechtsanwalt Hans-Georg Maaßen will bei der Bundestagswahl für die CDU in Thüringen antreten. Politiker von SPD und Grünen fragen sich, ob das ein April-Scherz ist.
Artikel lesenErst am Freitagvormittag hatte der Bundesrat dem Gesetz zum EU-Wiederaufbaufonds zugestimmt. Nun hat das BVerfG die Ausfertigung durch Bundespräsident Steinmeier vorerst gestoppt, weil eine Bürgerinitiative einen Eilantrag eingereicht hat.
Artikel lesenMaskenaffäre, Aserbaidschan-Connection, dubiose Nebentätigkeiten: Für Bundestags-Abgeordnete könnten bald schärfere Verhaltensregeln gelten. Betroffen sind auch Rechtsanwälte. Bröckelt für die RA-MdBs die anwaltliche Schweigepflicht?
Artikel lesenAus der Maskenaffäre um die früheren Unionsabgeordneten Löbel und Nüßlein will die GroKo Konsequenzen ziehen und plant diverse Gesetzesverschärfungen – u.a. im StGB. Ob ausgerechnet diese allerdings was bringt, bezweifeln Juristen.
Artikel lesenDie Opposition im Bundestag wirft der Koalition vor, im Rechtsausschuss bewusst Sachverständigen-Anhörungen zu Gesetzesvorschlägen von Linken, FDP und Grünen auf die lange Bank zu schieben. Union und SPD verweisen auf die GO des Bundestages.
Artikel lesenDas BVerfG hat ein Organstreitverfahren der Linken-Fraktion im Bundestag für unzulässig erklärt – aber offengehalten, wie es das Freihandelsabkommen zwischen Kanada, der EU und den Mitgliedstaaten bewerten wird.
Artikel lesenDer Generalbundesanwalt hat einen Deutschen angeklagt, der bei Arbeiten im Bundestag Informationen zu den Liegenschaften erhalten und diese an Russland weitergegeben haben soll.
Artikel lesenVerfassungsrechtler bekommen in der Coronakrise zunehmend den Eindruck, dass die Politik auf ihre Argumente zu wenig hört. Ein besorgter Alexander Thiele im Gespräch über die Vergänglichkeit von Verfassungen und ein zu aktives BVerfG.
Artikel lesen