An dem für Freitag geplanten sog. beAthon wird die Firma Atos nicht teilnehmen. Die BRAK hält dennoch an der Veranstaltung fest. Statt Antworten zum Desaster um das Anwaltspostfach zu bekommen, sollen externe Experten nun Fragen formulieren.
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Seit dem 1. Januar müssen Anwälte das beA passiv nutzen – doch es ist seit Weihnachten wegen erheblicher Sicherheitslücken offline. Am Montag waren alle Experten für System-Tests. Allerdings mit unterschiedlich optimistischen Prognosen.
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Das beA bleibt weiter offline. Das EGVP soll nun bis Ende Mai weiterlaufen. IT-Experten und Juristen fordern die BRAK derweil auf, den Programmcode unter einer Open-Source-Lizenz zu veröffentlichen. Motto: Public Money, Public Code.
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Obwohl das beA nicht funktioniert, erhebt die BRAK die Umlage auch für 2018. Das Anwaltspostfach zu verantworten habe man sich schließlich nicht ausgesucht. Und dessen komplexe Anforderungen habe der Gesetzgeber definiert.
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Die Reaktionen auf die Pläne der BRAK zum Re-Start des beA fallen bestenfalls gemischt aus. Während der DAV sie als ersten Schritt in die richtige Richtung sieht, gibt es von technischer Seite massive Kritik an den Aussagen der BRAK.
Die BRAK will das beA unabhängig prüfen lassen und die Ergebnisse öffentlich machen. In der Präsidenten-Sondersitzung habe man auch Missverständnisse bezüglich Funktionen geklärt, hieß es. Zu Kompensationen für Anwälte äußert man sich nicht.
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Es wird keine Regelung für die passive Nutzungspflicht geben, die die Anwälte nicht erfüllen können, bis das beA wieder online ist. Stattdessen hat das BMJV einige Fragen an die BRAK und IT-Fachmagazine melden weitere Sicherheitslücken.
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Das beA bleibt vorläufig offline. Was Anwälte bis zum Neustart tun müssen, ob man trotzdem elektronisch Klage erheben kann und was das fürs Mahnverfahren und das Schutzschriftenregister heißt, erklären Marcus Werner und Julius-Oberste-Dommes.