Journalisten haben keinen Anspruch auf Zugang zu Informationen der Nachrichtendienste. Das gilt auch, wenn diese nicht beim BND oder dem BfV liegen, sondern sich beim Bundeskanzleramt als Fachaufsichtsbehörde befinden.
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Ein Bild-Reporter wollte feststellen lassen, dass Auskunftsansprüche gegen den BND auf die Landespressegesetze gestützt werden können. Die Karlsruher Richter wollten das nicht in der Sache entscheiden. Und gaben doch ein wichtiges Statement ab.
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Weil die Bundesregierung die umstrittenen NSA-Selektoren nicht an den NSA-Untersuchungsausschuss geben will, haben die Oppositionsfraktionen Klage vor dem BVerfG erhoben.
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Pressevertreter haben keinen Anspruch darauf, dass ihnen der BND Auskunft über die umstrittene Spionageliste des US-Geheimdienstes NSA erteilt. Das hat das BVerwG in einem am Freitag bekanntgegebenen* Beschluss entschieden.
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Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung meldet, will Generalbundesanwalt Harald Range die Ermittlungen wegen Landesverrats gegen das Portal Netzpolitik ruhen lassen. Das ist eine Nebelkerze. Doch was bereitet sie vor?
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Millionen E-Mails durchforstet der BND nach bestimmten Kriterien, um Nachrichten aus Krisengebieten auszufiltern. Doch dorthin kommunizieren nicht nur potenzielle Kriminelle, sondern auch der Verein Reporter ohne Grenzen.
Lückenlos soll die Aufklärung zur NSA-Affäre sein, schreien viele Politiker. Doch sogar vor dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages dürfen die Nachrichtendienstler ausnahmsweise schweigen. Welche Offenbarungspflichten wem gegenüber...
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Der Bundesjustizminister fordert angesichts der US-Spähaffäre klare gesetzliche Grundlagen für den BND, auch für die Arbeit im Ausland. Die Pläne zur Echtzeitausforschung hält der Minister für inakzeptabel.
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