Er musste seinen Urlaub in Corona-Quarantäne verbringen, deshalb habe er sich nicht erholen können. Daher möchte ein Schlosser, dass seine Arbeitgeberin ihm die Urlaubstage wieder gutschreibt. Das BAG wendet sich zunächst an den EuGH.
Ein Arbeitgeber darf kein generelles Betretungsverbot für Angestellte aussprechen, die aus einem Risikogebiet zurückkehren. Bei Vorlage eines negativen PCR-Tests muss der Arbeitnehmer nicht in Quarantäne – und darf arbeiten, so das BAG.
Nimmt ein Arbeitnehmer seinen Jahresurlaub nicht im laufenden Kalenderjahr, muss der Arbeitgeber ihn über das mögliche Erlöschen informieren. Erst dann beginnt auch die Verjährungsfrist zu laufen, so der EuGH-Generalanwalt.
Die Umwandlung einer AG in eine SE darf den besonderen Wahlgang für die Wahl der Gewerkschaftsvertreter in den Aufsichtsrat nicht beeinträchtigen, so der Generalanwalt am EuGH.
Der Öffentlichkeitsgrundsatz muss auch in Pandemiezeiten beachtet werden. Eine Verhandlung darf nicht in einem Raum stattfinden, in dem kein Zuschauer Platz hat. Der Verstoß lässt den Prozess platzen. Martin W. Huff zum Beschluss des BAG.
Deutsche Insolvenzverwalter hadern mit zu viel staatlicher Unterstützung für kriselnde Unternehmen und der EU-Harmonisierung des Insolvenzrechts. Auf einer Tagung in Berlin setzen sie stattdessen auf den Markt und Altbewährtes.
Weniger Eingänge, weniger Erledigungen, längere Verfahrensdauer: Die Zahlen des BAG haben sich im Vergleich zum Vorjahr verschlechtert – das aber hat seine Gründe.
Arbeitnehmer müssen DSGVO-Auskunftsansprüche konkret bezeichnen, sonst ist die Klage unzulässig. Arbeitgeber können die Auskunft zum Schutz von Whistleblowern verweigern – die Voraussetzungen sind aber noch unklar, weiß Dominik Sorber.