Politische Beamte in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen, ist nach Wahlen üblich. Außer Generalbundesanwälte, wohl aus Respekt vor dem justizförmigen Design der Position, meint Martin Rath. Dennoch mussten schon zwei außerplanmäßig gehen.
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In einer Pressemitteilung stellt das Justizministerium seine Version der Abläufe dar, die zum Vertrauensentzug gegenüber Harald Range geführt haben. Dessen Vorgehen sei nicht nachvollziehbar und vermittele einen falschen Eindruck.
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Dem Magazin Netzpolitik wird publizistischer Landesverrat vorgeworfen. Schon werden Vergleiche mit der Spiegel-Affäre von 1962 gezogen. Beides könnte Unsinn sein: die Ermittlungen ebenso wie der historische Vergleich.
Auch höchste Amtsträger machen Fehler, man sollte sie deshalb nicht gleich ans Kreuz schlagen. Aber wenn das Versagen zum System wird und Korrekturen nicht erfolgen, ist es an der Zeit für Konsequenzen, meint Constantin Baron van Lijnden.
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Generalbundesanwalt Harald Range vermisst auch nach der Veröffentlichung neuer Abhördossiers des US-Geheimdienstes NSA immer noch den entscheidenden Beweis für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.
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Die Bundesregierung zieht erste gesetzliche Konsequenzen aus dem Ermittlungsdesaster rund um die rechtsextreme Terrorzelle NSU: Das Kabinett beschloss dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf aus dem Justizressort. Demnach sollen künftig rassistische,...
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Seit rund neun Monaten erwägt die Bundesanwaltschaft, ob sie in der NSA-Affäre ermitteln soll. Noch am vergangenen Mittwoch hatte eine Meldung von SZ, NDR und WDR, wonach es nicht zur Aufnahme eines Verfahrens kommen werde, eine Welle der Empörung...
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Generalbundesanwalt Harald Range will wohl nicht gegen den US-Geheimdienst NSA ermitteln. Die Opposition fordert ein Eingreifen der Bundesregierung. Netzaktivisten sind empört und prüfen weitere Rechtsmittel. Dabei hat Range offiziell noch nichts...
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