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Nach einem Urteil des OLG Frankfurt verliert ein Rechtsanwalt seinen Honoraranspruch, wenn er grundlos einen Vertrag mit seinem Mandanten kündigt. Zudem muß er bereits erhaltenes Honorar an den Mandanten zurückzahlen.
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Der Bundespräsident hat Herrn Rechtsanwalt und Notar Prof. Dr. Bernhard Stüer aus Münster das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
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