Ein Journalist fotografierte einen vermeintlich an Ebola erkrankten Mann in einem Krankenhaus und schickte das Foto unverpixelt an eine Redaktion. Das LG Aachen sprach den Mann dennoch vom Vorwurf der rechtswidrigen Bildnisverbreitung frei.
Es musste ganz schnell gehen: Per Twitter wollte der Einsatzleiter der Duisburger Polizei vor einem Stau bei den Einlasskontrollen bei einem Fußballspiel der 3. Liga warnen. Dabei schoss die Polizei laut OVG NRW aber übers Ziel hinaus.
Die Polizei will Fußballfans vor einem Stau bei Kontrollen vor dem Stadion des MSV Duisburg warnen - mit einem Foto bei Twitter. Eine Frau aus Magdeburg ist auch dabei, fühlt sich in ihren Grundrechten verletzt und zieht vor Gericht.
Ein System, dass der Verbreitung kinderpornografischen Materials auf die Schliche kommen soll: Dafür hagelte es viel Kritik für den Iphone-Hersteller. Apple versucht nun, nachzubessern.
Da isst die Influencerin einen Schokoriegel, dort zeigt ein Bild den wissenschaftlichen Mitarbeiter beim Grillfest der Kanzlei: Darf ein Unternehmen so etwas posten? Viktoria Kraetzig und Lina Krawietz über das Recht in den Sozialen Medien.
Die Bild am Sonntag durfte ein Kreuzfahrt-Gewinnspiel nicht mit dem ehemaligen Traumschiff-Kapitän Sascha Hehn bewerben. Der BGH wertete die Bebilderung als Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Schauspielers.
Das LG Köln hat der Bild-Zeitung verboten, Urlaubsbilder des niederländischen Königspaares zu veröffentlichen. Die Aufnahmen, auf denen das Paar bei einem Yachtausflug zu sehen ist, verletzen die Privatsphäre.
Wer Bilder von anderen Personen aufnimmt oder verbreitet, kann sich wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs strafbar machen. Doch was, wenn das Opfer die Bilder selbst geschossen hat? Der BGH hat nun entschieden.