
Die Bild am Sonntag durfte ein Kreuzfahrt-Gewinnspiel nicht mit dem ehemaligen Traumschiff-Kapitän Sascha Hehn bewerben. Der BGH wertete die Bebilderung als Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Schauspielers.
Mehr lesenDie Bild am Sonntag durfte ein Kreuzfahrt-Gewinnspiel nicht mit dem ehemaligen Traumschiff-Kapitän Sascha Hehn bewerben. Der BGH wertete die Bebilderung als Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Schauspielers.
Mehr lesenDas LG Köln hat der Bild-Zeitung verboten, Urlaubsbilder des niederländischen Königspaares zu veröffentlichen. Die Aufnahmen, auf denen das Paar bei einem Yachtausflug zu sehen ist, verletzen die Privatsphäre.
Mehr lesenWer Bilder von anderen Personen aufnimmt oder verbreitet, kann sich wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs strafbar machen. Doch was, wenn das Opfer die Bilder selbst geschossen hat? Der BGH hat nun entschieden.
Mehr lesenDie Bild-Zeitung durfte nach den Ausschreitungen beim Hamburger G20-Gipfel mit Fotos von "G20-Verbrechern" nach Zeugen der Vorfälle suchen, entschied der BGH. Eine richtige Entscheidung, wie Martin W. Huff analysiert.
Mehr lesen2018 berichtete die Bild-Zeitung über das Scheidungsverfahren von Anke Engelke. Jetzt hat der BGH klargestellt, dass Engelke die Berichterstattung hinnehmen musste, eine Veröffentlichung von Fotos jedoch nicht, wie Martin W. Huff erläutert.
Mehr lesen"Fotografen müssen Bilder bei Weitergabe an Redaktionen nicht verpixeln", hieß es Mittwoch in vielen Meldungen. Liest man den Beschluss des BVerfG genau, ist aber oft das Gegenteil der Fall, meint Felix W. Zimmermann.
Mehr lesenEin Fotograf durfte das unverpixelte Bild eines Patienten mit Ebola-Verdacht an die Bild-Zeitung weitergeben. Verantwortlich für die Wahrung von Persönlichkeitsrechten bei der Veröffentlichung von Bildern sei die Redaktion, so das BVerfG.
Mehr lesenNach langer Debatte wurde das Gesetz nun beschlossen: Wer heimlich unter einen Rock oder in einen Ausschnitt fotografiert, dem drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.
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