In vielen Situationen verlangt der Staat Auskünfte von den Bürgern. Diese Informationen können auch für die Strafverfolgungsbehörden von Interesse sein. Eine gesetzliche Regelung eines Beweisverbots sollte für Klarheit sorgen, meint Sarah Zink.
Zum ersten Mal muss sich das BVerfG mit dem für deutsche Strafverfolger so wichtigen Encrochat-Datenvorrat beschäftigen. Dürfen die gehackten Nachrichten vor Gericht verwertet werden? Der BGH hat das vor wenigen Wochen noch bejaht.
Der 5. Strafsenat des BGH äußerte sich nun ausführlich zu der Frage, ob aus EncroChat gewonnene Erkenntnisse einem Beweisverwertungsverbot unterliegen. Er sieht dafür keine Anhaltspunkte.
Erstmals äußert sich der BGH zu EncroChat und positioniert sich in der umstrittenen Frage der Verwertbarkeit. Endgültig geklärt ist die Sache damit aber wohl noch nicht.
EncroChat beschäftigt die deutsche Jusitz weiter, weder BGH noch BVerfG haben sich hierzu bisher geäußert. Jetzt hat das LG Frankfurt mehrjährige Freiheitsstrafen im Zusammenhang mit dem Verschlüsselungsdienst verhängt.
In einem deutschen Strafverfahren sind Daten aus dem Kommunikationskanal "Encrochat" als Beweismittel zugelassen. Das hat das KG in Berlin entschieden und Zweifel in Bezug auf den Erwerb der Daten abgetan.
Das anlasslose Filmen von Fußballfans in Stadien durch Polizeibeamte ist rechtswidrig, so das LG Köln. Der Beschluss könnte die Praxis polizeilicher Überwachungsmaßnahmen in Sportstätten nachhaltig verändern.
Bodycam-Aufnahmen von Polizisten sind vor Gericht als Beweismittel zulässig, entschied das LG Düsseldorf. Und zwar selbst dann, wenn eigentlich gar kein Anlass mehr bestand, das Geschehen zu filmen.