Eine Amtsrichterin brachte Betroffene in der geschlossenen Abteilung einer Psychiatrie unter, ohne sie vorher anzuhören. Das ist Rechtsbeugung, so das LG - und entschied sich entgegen der Auffassung von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.
Ärztliche Zwangsmaßnahmen dürfen bei betreuten Personen nur in einem Krankenhaus durchgeführt werden. Aus medizinischer Sicht ist das allerdings nicht immer eine gute Idee. Eine Verfassungsbeschwerde scheiterte aber an der Subsidiarität.
Wer als Betreuer über besondere Kenntnisse verfügt, kann eine höhere Vergütung verlangen. Ob das auch nach einem veterinärmedizinischen Stuium gilt, muss das LG nun erneut prüfen.
Persönliche Anhörungen in Pflegeheimen und Krankenhäuser stehen bei Betreuungsrichtern auf der Tagesordnung. In Baden-Württemberg fallen sie deshalb in die höchste Prioritätsgruppe und werden ab sofort geimpft.
Wer Missbrauchsvideos von Kindern besitzt, könnte auch gegenüber seinen eigenen Kinder übergriffig werden, findet das OLG Koblenz. Ein Vater darf deshalb keinen Kontakt mehr zu seinem Nachwuchs haben.
Nach 124 Jahren soll es nun so weit sein: Das aus dem Jahre 1896 stammende Vormundschaftsrecht soll auf die heutigen Bedürfnisse angepasst werden. Das Gesetzespaket wurde nun vom BMJV nach langer Vorbereitung vorgelegt.
Zwangsbehandlung gegen den Willen des Patienten – möglich ist das nur unter engen Voraussetzungen, wenn es zum Wohl des Betroffenen notwendig ist. Eine Elektrokrampftherapie zählt nicht dazu, so der BGH.
Mehr als 80.000 unter Betreuung stehende Menschen in Deutschland warten auf ihr Wahlrecht. Jetzt verhandelt das BVerfG über einen Eilantrag der Opposition im Bundestag. Dürfen die Betroffenen schon an der Europawahl teilnehmen?