Das LG Limburg hat einen Anwalt zu 3.000 Euro Geldstrafe wegen Beleidigung verurteilt. Er hatte eine Amtsanwältin als "Schmalspurjuristin" bezeichnet, die auf der "Klaviatur des Rechts" nicht einmal "Hänschen klein" spielen könne.
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Der Chef einer spanischen Verbraucherrechtsorganisation twitterte beleidigende Kurznachrichten gegen Konkurrenten. In Sevilla verurteilte ihn ein Gericht dazu, das gegen ihn verhängte Urteil täglich auf gleiche Weise zu veröffentlichen.
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Der Fahrer fuhr ihm zu langsam, also wollte der Fahrgast aussteigen, ohne zu bezahlen. Als der Fahrer auf das Fahrtgeld bestand, versuchte der Gast, ihm einen 100-Euro-Schein in den Mund zu stopfen. Nun muss er Schmerzensgeld zahlen.
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Schon das Tragen einer Tasche mit beleidigenden Parolen kann strafbar sein: Das AG München hat eine Studentin wegen Beleidigung eines Polizeibeamten zu 32 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.
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"Rabauken in Richter-Roben", "Schaum vor dem Mund"? Diese Formulierungen in einem Kommentar des Nordkuriers fand ein Staatsanwalt beleidigend und stellte Strafantrag. Die Staatsanwaltschaft Stralsund wird jedoch nicht Anklage erheben.
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Das AG Neu-Ulm sprach einen Mann frei, der sich von zwei Polizisten während einer Verkehrskontrolle schikaniert fühlte. Als es ihm zu viel wurde, hatte er die beiden Beamten gefragt: "Wollen Sie mich ficken?"
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Eine Frau muss 200 Euro Geldstrafe bezahlen, weil sie zu einem Polizeibeamten "Du Mädchen!" gesagt hat. Im Prozess selbst setzte ihr Mann im Zeugenstand noch einen oben drauf.
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Das Urteil des EGMR zur Haftung der Betreiber von Internetforen und Kommentarbereichen wurde mit Aufregung entgegengenommen. Dabei bestätigt es nur eine frühere Entscheidung - und liegt in etwa auf der Linie der deutschen Gerichte.
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