Wer wusste was und wann über Rainer Wendt? Der Fall des Gewerkschaftschefs, der jahrelang vom Land ein Gehalt bekam, obwohl er nicht als Polizist arbeitete, entzweit Regierung und Opposition. Besonders um eine E-Mail ist Streit ausgebrochen.
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Die Affäre um den Bundesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, beschäftigt die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft. Sie ermittelt wegen Untreue. Das Verfahren läuft gegen Unbekannt.
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Rainer Wendt hat jahrelang Polizistensold bezogen, aber nur Gewerkschaftsarbeit gemacht. Dass er nun in Ruhestand geht, ändert nichts an den offenen Fragen: zum Beamten-, zum Disziplinar-, vielleicht gar zum Strafrecht, meint Robert Hotstegs.
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Beamte und Richter dürfen nach Beförderung in eine Spitzenfunktion für die ersten zwei Jahre ihrer Amtszeit nicht nach der nächstniedrigeren Besoldungsgruppe besoldet werden. Damit gibt das BVerfG einem OLG-Richter Recht, der Vizepräsident wurde.
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Auf der gestrigen Justizministerkonferenz wurden rechtspolitische Entwicklungen diskutiert und Maßnahmen beschlossen. Dabei ging es unter anderem um Kinderrechte, Internetkriminalität und den fliegenden Gerichtsstand. Artikel lesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat am Donnerstag die Klage eines Beamten mit dem Ziel der Höherbewertung seines Dienstpostens mangels Klagebefugnis bereits als unzulässig abgewiesen.
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Einem Richter werden seine Zeiten als Steward nicht für seinen Richtersold angerechnet. Seine soziale Kompetenz sei durch diesen Job nicht gefördert worden, meint das BVerwG. Robert Hotstegs dagegen sieht einige Gemeinsamkeiten.
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Nach dem Skandal um ihren gefälschten Lebenslauf erklärte die SPD-Politikerin, auf ihr Bundestagsmandat verzichten zu wollen. Der Antrag soll aber einen Formfehler enthalten. Damit bleibt Hinz vorerst weiterhin MdB - und erhält Bezüge.
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