
Die Deutsche Bank muss die Steuerschulden der Privatbank M.M. Warburg aus Cum-Ex-Geschäften nicht ausgleichen. Warburg sei originäre Steuerschuldnerin und müsse die Steuern selbst tragen, so das LG Frankfurt.
Artikel lesenDie Deutsche Bank muss die Steuerschulden der Privatbank M.M. Warburg aus Cum-Ex-Geschäften nicht ausgleichen. Warburg sei originäre Steuerschuldnerin und müsse die Steuern selbst tragen, so das LG Frankfurt.
Artikel lesenBei der Auszahlung milliardenschwerer Corona-Hilfen für Kleinunternehmer soll es das Land Berlin nicht genau genug genommen haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Verantwortliche der zuständigen Investitionsbank Berlin.
Artikel lesenPlötzlich waren da 170.000 Euro auf seinem Konto. Das Geld gab der Mann umgehend im Casino und im Bordell aus, nun muss er es jedoch zurückzahlen. Der Einwand der Luxusaufwendungen überzeugte das LG Hannover nicht.
Artikel lesenDer Fall Wirecard wirft Fragen auf. Wieso reagierte die BaFin so spät? Warum vertraut sie externen Beratern? Es mag Fehler gegeben haben, meint Alexander Thiele. Doch es geht auch um strukturelle Mängel der Finanzaufsicht.
Artikel lesenMit Cum-Ex-Geschäften haben Investoren und Banken den Staat um Milliarden betrogen - noch immer laufen Ermittlungen. Am Dienstag durchsuchte die Polizei Büros des Bankenverbands. Mitarbeitende standen zunächst nicht im Verdacht.
Artikel lesenWeil ein Mann irrtümlich von der Polizei mit einem öffentlichen Fahndungsbild für eine Straftat in einer Bank gesucht wurde, verlangte er von seinem Geldinstitut 500.000 Euro. Verklagt hat er damit den Falschen, so das LG Osnabrück.
Artikel lesenWährungspolitik oder Staatsverschuldung bleiben im juristischen Diskurs oft seltsam abstrakt, ja nebulös. Vor 180 Jahren machte sich ein Göttinger Gelehrter weitreichende Gedanken dazu, wohin Geldwirtschaft und Staatskredit führen könnten.
Artikel lesenZumindest ein Basiskonto soll auch einkommensschwachen Menschen offenstehen und ihnen die Teilhabe am Zahlungsverkehr ermöglichen. Die Deutsche Bank verlangt dafür 8,99 Euro monatlich. Das ist zu viel, findet der BGH.
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