Hat VW nach Bekanntwerden des Dieselskandals nur die eine Schummelsoftware durch eine andere ersetzt? In seiner ersten Entscheidung zum Software-Update im Diesel-Skandal kommt der BGH zu dem Schluss, dass dem nicht so ist.
Der BGH hat vorerst keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der Autokäufer durch die VW-Tochter angenommen. Um das zu bejahen, hätte Audi selbst die Entscheidung zur Verwendung der Schummelsoftware treffen müssen, so der BGH.
Weil der Kläger seine Revision kurzfristig zurückgenommen hat, kann der BGH doch nicht die Frage klären, ob VW seine Dieselkunden nach der Abschalteinrichtung auch mit dem eingebauten Software-Update vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat.
Von den 55.000 Fällen, in denen Verbraucher per Einzelklage gegen VW vorgehen, sind die meisten inzwischen durch Vergleich beendet worden. Dennoch wird der Dieselskandal auch für den Rest des Jahres die Gerichte weiter beschäftigen.
Bei der Dieselaffäre denken die meisten immer zuerst an VW. Doch auch gegen Daimler zogen Tausende vor Gericht. Der BGH schätzte nun erstmals die Chancen der klagenden Fahrzeughalter auf Schadensersatz ein.
Außerhalb des Musterverfahrens wollte Volkswagen auch einzelne Kläger im Dieselskandal entschädigen. Zum Jahresende ist nun ein großer Teil der rund 55.000 Fälle abgearbeitet. Doch an anderen Stellen gibt es noch einige offene Fragen.
Vom Abgasskandal betroffene Diesel-Besitzer haben grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz von Volkswagen. Mehr als drei Jahre durften sie sich mit dem Klagen allerdings nicht Zeit lassen, sagt jetzt der BGH. Aber jeder Fall ist anders.
Der EuGH hat einen Fall aus Frankreich zum Abgasskandal entschieden. Das Urteil hat auch große Bedeutung für Deutschland: Hierzulande könnten Millionen Dieselfahrzeuge zurückgerufen werden, meint Felix W. Zimmermann.