Nach dem Tod einer Fahrradfahrerin wurden zwei Kölner Raser wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Die Aussetzung zur Bewährung hat der BGH nun aufgehoben. Die Begründung für die Aussetzung zur Bewährung reichte dem BGH nicht aus.
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Wer an illegalen Straßenrennen Teilnimmt, muss in Zukunft mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Der Bundestag hat am Donnerstag ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Auch "Alleinraser" werden von dem Gesetz erfasst.
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Einige Punkte der Abgas-Affäre sind bereits entschieden. Die drohenden Strafen der US-Justiz könnten frühere Manager von Volkswagen aber noch zu spüren bekommen. Einer sitzt bereits fest - fünf weitere müssen nun sehr vorsichtig sein.
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Zwei Autofahrer liefern sich spontan ein Rennen in Köln - am Ende ist eine Radlerin tot. Dennoch kommen die Männer mit Bewährungsstrafen wegen fahrlässiger Tötung davon. Aber der BGH hat nur einen begrenzten Spielraum für Korrekturen.
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VW greift für die Beilegung von Rechtsstreitigkeiten wegen der Abgasaffäre noch einmal tief in die Tasche. Zudem haben die Wolfsburger einen neuen Integritäts-Vorstand für ihre US-Tochter berufen. Auch Zulieferer Bosch erhält grünes Licht.
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Ein Porschefahrer, der einen 420 PS starken SUV Cayenne GTS mit Benzinmotor geleast hat, kann den Leasingvertrag nicht kündigen, weil er nach dem Abgasskandal das Vertrauen in die Marke verloren hat. Das entschied das OLG Stuttgart.
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Bisher will Volkswagen von Entschädigungen im Rahmen der Abgasaffäre für deutsche Kunden nichts wissen. Das Europaparlament akzeptiert das nicht: Es fordert auch Geld für Geschädigte in Europa, nicht nur in den USA.
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Auch das selbstfahrende Auto wird erst einmal nicht seinen betrunkenen Fahrer heimbringen. Der muss nämlich jederzeit eingreifen können. Viel mehr regelt der aktuelle Gesetzentwurf noch nicht. Und das ist auch gut so, findet Eric Hilgendorf.
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