Viele Arbeitnehmer sind derzeit von zuhause aus tätig. Doch kann der Chef im Gegensatz dazu auch auf Präsenz im Betrieb bestehen, selbst wenn Homeoffice oder Telearbeit möglich wäre? Anna-Lena Hollo erläutert die Rechtslage.
Ein in Deutschland aufgewachsener Ausländer darf wegen einer schweren Sexualstraftat aus generalpräventiven Gründen ausgewiesen werden. Für sein frauenverachtendes Weltbild gebe es hier keinen Platz, entschied das OVG Rheinland-Pfalz.
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Ein nigerianischer Staatsbürger, der wegen Drogenhandels jahrelang im Gefängnis gesessen hatte, wollte dauerhaft in Deutschland bleiben, weil hier seine Tochter lebt. Das reicht aber nicht aus, sagt nun der EGMR.
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EU-Bürger, die lange in einem anderen Mitgliedstaat leben und dort gut integriert sind, können nach Auffassung des Generalanwalts nicht ohne weiteres ausgewiesen werden. Auch nicht, wenn sie straffällig geworden sind.
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