Nach Ansicht der EuGH-Generalanwältin muss Irland mutmaßliche Straftäter auf Grundlage des Europäischen Haftbefehls festnehmen und nach Großbritannien ausliefern – trotz Brexits.
Die USA kämpfen weiter für die Auslieferung von Julian Assange. Der Wikileaks-Gründer sitzt seit mehr als zwei Jahren in London in Haft. Seine Unterstützerinnen und Unterstützer hoffen auf eine Kehrtwende im Prozess.
Nachdem ein Londoner Gericht Anfang des Jahres die Auslieferung von Assange an die USA abgelehnt hatte, ist am Mittwoch das Berufungsverfahren gestartet. Darin sollen eigentliche abgehakte Fragen noch einmal neu aufgeworfen werden.
Gegen einen in Deutschland erlassenen Haftbefehl kann der Gesuchte nicht einwenden, dass in dem Land, in dem er in Auslieferungshaft steckt, erschwerte Haftbedingungen herrschen. Das hat das OLG Hamm entschieden.
Der Westminster Magistrates' Court in London hat den Auslieferungsantrag der USA für Julian Assange abgelehnt. Grund sind die in den USA drohenden Haftbedingungen. Die USA kündigten bereits an, in Berufung zu gehen.
Weil zwei Gerichte die Haftbedingungen in Rumänien nicht konkret genug überprüft haben bzw. verlässlich feststellen konnten, waren zwei Verfassungsbeschwerden gegen drohende Auslieferungen erfolgreich.
Trotz massiver Zweifel am polnischen Rechtssystem dürfen andere Mitgliedstaaten nicht einfach die Vollstreckung eines EHB ausschließen. Sie müssen im Einzelfall prüfen, ob die gesuchte Person ein faires Verfahren bekommt.
Oliver Schmidt, der in den USA wegen seiner Rolle im "Dieselgate"-Skandal zu sieben Jahren Haft verurteilt wurde, könnte bald nach Deutschland überstellt werden. Die US-Justizbehörden müssen aber noch zustimmen.