Bis zu 300 Euro haben südkoreanische Fußballfans dafür bezahlt, um Christiano Ronaldo bei einem Freundschaftsspiel zu sehen. Weil der mehrmalige Weltfußballer aber keine Minute auf dem Platz stand, gibt es nun eine Sammelklage.
Belgien hat ohne Umweltprüfungen die Laufzeit von zwei umstrittenen Atomreaktoren verlängert. Der EuGH sagt nun: So geht es nicht. Müssen die Kraftwerke möglicherweise schon bald vom Netz?
Die Republik muss deutschen Privatanlegern geschuldetes Geld zurückzahlen, die trotz der Schuldenkrise auf ihr Geld beharren. Es gebe im Völkerrecht keine Regel, die eine Zahlungsverweigerung wegen finanzieller Not rechtfertige, so das BVerfG.
In einer Notlage muss das Jobcenter zahlen, selbst wenn eine verwertbare Immobilie im Ausland vorhanden ist, so die Celler Richter. Die so vorläufig erbrachten Leistungen könnten die Bezieher in so einem Fall aber zurückzahlen müssen.
Die Familie eines IS-Kämpfers muss zurück nach Deutschland geholt werden. Die Verhältnisse in dem Camp, in dem die Familie lebt, seien so katastrophal, dass das Leben der Kinder akut gefährdet sei, so das VG Berlin.
Beim VG Berlin will ein mutmaßlicher IS-Unterstützer per Klage erreichen, dass die Bundesregierung ihn aus der Haft in Syrien zurückholt. Die Rückhol-Klage ist nicht die erste beim VG Berlin, und auch der EGMR ist mit der Rückholpflicht befasst.
Der Tod von 71 Menschen in einem Kühllaster auf dem Weg nach Österreich hatte 2015 international für Erschütterung gesorgt. Nun setzte ein ungarisches Berufungsgericht einen juristischen Schlusspunkt und verschärfte die Strafen gegen die Schlepper.
Mit einer Samenspende wollte er seiner lesbischen Freundin und deren Partnerin helfen. Als leiblicher Vater hat er in Erziehungsfrage aber ein Mitspracherecht, so Australiens High Court. Er kann dem Paar das Auswandern mit dem Kind verbieten.