
Zeitgemäß, schnell lesbar, ohne Geschlechterdiskriminierung: Ein neuer Vorstoß aus dem BMJV will das Examen am Laptop möglich machen – aber zu wann? Eine Pflicht der Länder soll es erstmal nur fürs Referendariat in Teilzeit geben.
Artikel lesenZeitgemäß, schnell lesbar, ohne Geschlechterdiskriminierung: Ein neuer Vorstoß aus dem BMJV will das Examen am Laptop möglich machen – aber zu wann? Eine Pflicht der Länder soll es erstmal nur fürs Referendariat in Teilzeit geben.
Artikel lesenFür den Arbeitgeber mag es zwar immer von Interesse sein zu wissen, ob ein Bewerber vorbestraft ist oder aktuell Verfahren gegen ihn laufen. Doch Bewerber werden durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht vor unspezifischen Fragen geschützt.
Artikel lesenTrotz einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Landfriedensbruchs darf ein Referendar in Sachsen Volljurist werden. Sein Grundrecht auf Berufswahlfreiheit überwiege das öffentliche Interesse, entschied das OLG Dresden als seine Ausbildungsbehörde.
Artikel lesenLegal Tech spielt in der deutschen Juristenausbildung kaum eine Rolle. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten der Universität Ulm. Um die Wettbewerbsfähigkeit des Rechtsstandorts Deutschland zu sichern, seien Reformen unerlässlich.
Artikel lesenAuch das OLG Dresden bestätigt die Verurteilung eines Jura-Referendars wegen schweren Landfriedensbruchs, die Revision blieb ohne Erfolg. Nun muss das Gericht als Ausbildungsbehörde über seine berufliche Zukunft entscheiden.
Artikel lesenDie Jurafakultäten tun, was sie können – trotzdem wird das kürzlich gestartete Sommersemester angesichts der Coronakrise alles andere als normal verlaufen. Einige Bundesländer rechnen es deshalb nicht für den Freischuss an.
Artikel lesenEine Ausbildung zum Flugsicherungsoffizier kostet die Bundeswehr rund 200.000 Euro. Ziemlich ärgerlich, wenn der Soldat danach den Kriegsdienst verweigert. Das BVerwG hat entschieden, wie viel solche Ex-Soldaten zurückzahlen müssen.
Artikel lesenWer nach dem vierten Semester das Fach wechseln und weiterhin BAföG-Leistungen bekommen will, muss sich seine bisherige Ausbildungszeit anrechnen lassen. Etwas anderes gilt laut BVerwG nur bei einem Wechsel aus "unabweisbaren Gründen".
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