
Pflegeheimbetreiber haben ihre Bewohner auch vor unwahrscheinlichen Gefahren zu schützen, wenn diese schwere Folgen haben können, so der BGH. Es geht um den Sturz eines an Demenz erkrankten Mannes aus dem Fenster seiner Einrichtung.
Mehr lesenPflegeheimbetreiber haben ihre Bewohner auch vor unwahrscheinlichen Gefahren zu schützen, wenn diese schwere Folgen haben können, so der BGH. Es geht um den Sturz eines an Demenz erkrankten Mannes aus dem Fenster seiner Einrichtung.
Mehr lesenDer Fall Wirecard wirft Fragen auf. Wieso reagierte die BaFin so spät? Warum vertraut sie externen Beratern? Es mag Fehler gegeben haben, meint Alexander Thiele. Doch es geht auch um strukturelle Mängel der Finanzaufsicht.
Mehr lesenEin Achtjähriger rannte über eine Straße – und stolperte über eine graue Absperrkette am Straßenrand. Indem die Stadt die Kette nicht kenntlicher gestaltet hat, verletzte sie laut LG ihre Verkehrssicherungspflichten.
Mehr lesenWegen einer fahrlässigen Verletzung von Aufsichtspflichten hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart ein Bußgeld in Höhe von 870 Millionen Euro gegen die Daimler AG verhängt. Daimler hat bereits auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichtet.
Mehr lesenEin BGH-Urteil aus 2017 zur Aufsichtspflicht in kommunalen Freibädern hat sich herumgesprochen und macht Sorgen in den Rathäusern. Nun werden trotz anstehender Hitzewelle Rutschen abgebaut und Sprungtürme verrammelt.
Mehr lesenDie Lebensgefährtin muss sich nicht um das Fahrzeug ihres Partners kümmern, wenn dieser es in einem Gefahrenbereich abstellt. Selbst dann nicht, wenn er sie darum gebeten hat, entschied das LG Köln.
Mehr lesenPorsche muss im Zusammenhang mit dem Dieselskandal eine Geldbuße von 535 Millionen Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat das Bußgeld verhängt, Porsche will keine Rechtsmittel dagegen einlegen.
Mehr lesenDie Frage steht nicht erst seit Friedrich Merz und Blackrock im Raum: Muss ein Aufsichtsrat eingreifen, wenn es unternehmerische Verfehlungen vor seiner Amtszeit gab? Wenn ja, wie? Lars-Gerrit Lüßmann und Matthias Dezes mit einem Überblick.
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