Bei einer unangemeldeten Anti-Atom-Demonstration ging er voran und wurde deswegen strafrechtlich verurteilt. Zu Recht, so das BVerfG. Als Leiter einer Spontanversammlung könne auch derjenige sanktioniert werden, der den Ablauf nur faktisch bestimmt.
Belgien hat ohne Umweltprüfungen die Laufzeit von zwei umstrittenen Atomreaktoren verlängert. Der EuGH sagt nun: So geht es nicht. Müssen die Kraftwerke möglicherweise schon bald vom Netz?
Eigentlich hätte Belgien bei der Laufzeitverlängerung der Atommeiler Doel 1 und Doel 2 die Auswirkungen auf die Umwelt prüfen müssen, findet die EuGH-Generalanwältin. Das Gesetz zur Laufzeitverlängerung könnte aber trotzdem bestand haben.
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Die Rechtslage um das novellierte Atomgesetz ist hinreichend geklärt, entschied das BVerfG. Weitere Verfassungsbeschwerden gegen den Atomausstieg seien daher nicht mehr nötig.
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Die Kernbrennstoffsteuer ist nichtig, verkündet das BVerfG. Einig ist der Senat sich über die Entscheidung, die die Finanzverfassung neu interpretiert, nicht. Über das Ergebnis schon: Rückzahlungsforderungen in Milliardenhöhe gegen den Bund.
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Für den Atomausstieg nach Fukushima bekommen die Konzerne maximal eine geringe Entschädigung. Das Urteil des BVerfG ist auch rechtlich hochspannend: Hat ein Staatsunternehmen Grundrechte? Wie definiert man Eigentum? Ist das "Nassauskiesung II"?
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Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima riss die Bundesregierung in der Atompolitik das Ruder herum. Das BVerfG entschied nun, dass den Energiekonzernen dafür eine "angemessene" Entschädigung zusteht.
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Eon hatte nach dem Atommoratorium Schadensersatz gefordert. Der Konzern verlor. Auf der Siegerseite standen Raue mit dem Freistaat Bayern, Becker Büttner Held mit dem Land Niedersachsen und Heinemann & Partner für Deutschland.
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