Auch das OVG Koblenz bestätigt die Praxis des BAMF, Asylbewerbern aus Syrien subsidiären Schutz zu gewähren. Das Gericht sieht nur ein geringes Risiko für politische Verfolgung.
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Es war kein gutes Jahr. Für Tanja Podolski machten in 2016 Verwaltungsrichter Flüchtlings-Politik, opferte die Türkei den letzten Funken Rechtsstaat und zeigten Politiker beim Unterhaltsvorschuss, dass auch Deutschland unwürdig kann.
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Der Bayerische VerwGH hat entschieden, dass syrische Flüchtlinge bei der Rückkehr in ihre Heimat nicht unbedingt politisch verfolgt werden, nur weil sie Asyl in Deutschland beantragt haben. Jeder Fall bleibt aber ein Einzelfall.
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Wendet sich ein Syrer gegen den ihm eingeräumten subsidiären Schutz, müssen die Instanzgerichte Rechtsmittel zulassen. Sonst ist das ein Verstoß gegen den effektiven Rechtsschutz, so das BVerfG.
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Für viele syrische Flüchtlinge ist eine Rückkehr in ihre Heimat derzeit kaum vorstellbar. Dass ihnen die deutschen Asylbehörden dennoch nur Schutz auf Zeit gewähren, beschäftigt inzwischen auch die bayerische Justiz.
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Flüchtlinge, die vor ihrer Ankunft in Deutschland Ungarn durchqueren, dürfen nicht wieder dorthin abgeschoben werden. Das Asylverfahren in Ungarn weise erhebliche Mängel auf, entschied das OVG Lüneburg.
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Höhere Bußgelder für Verkehrssünder: Ja. Aber eine Kopplung der Bußen ans Einkommen wird es so schnell wohl nicht geben. Das zeichnet sich bei einem Treffen der Länder-Innenminister ab. Beim Thema Asyl sind sich die Minister nicht einig.
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Syrer können nicht pauschal den Status eines Flüchtlings bekommen, nur weil sie im Ausland waren und Asyl beantragt haben. Mit dem Urteil bestätigt das OVG Schleswig die Entscheidungspraxis des BAMF.
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