Der EuGH stärkt die Rechte von Flüchtlingen: Wer sich gegen die Aufforderung zur Ausreise wehrt, darf in dieser Zeit nicht abgeschoben oder inhaftiert werden. Damit steht geltendes Recht steht in Frage*.
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Henning Sonnenberg verteidigt einen der beschuldigten Anwälte aus dem Bremer "Bamf-Skandal". Mit LTO sprach er über wichtige Details, die Entwicklung der Vorkommnisse und Kritik von sowie an deutschen Politikern zum Thema Asyl.
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Und wieder eine OVG-Entscheidung zur Frage, ob wehrpflichtigen Syrern die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt werden muss. In Thüringen ist man der Auffassung, dass Wehrdienstenziehern bei einer Rückkehr die politische Verfolgung droht.
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Der Streit innerhalb der Union über den Kurs in der Asylpolitik ist auch ein verfassungsrechtlicher: Darf die Kanzlerin den Innenminister mittels ihrer Richtlinienkompetenz stoppen? Ja, sagen Staatsrechtler und der Deutsche Bundestag.
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Im unionsinternen Streit um den Umgang mit Flüchtlingen an deutschen Grenzen beharrt Innenminister Seehofer auf eigenmächtigen Zurückweisungen, die Kanzlerin hofft auf eine europäische Lösung. Nun zeigt sich die CDU kompromissbereit.
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Nach der Asyl-Affäre war Josefa Schmid als Leiterin in die BAMF Außenstelle nach Bremen hin- und wieder zurück nach Bayern beordert worden. Weil die Entscheidungen mitbestimmungspflichtig seien, zieht der Personalrat nun vor Gericht.
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Flüchtlinge dürfen sich gegen Abschiebungsanordnungen, die ergehen, bevor der Zielstaat zugestimmt hat, verteidigen. Das hat der EuGH entschieden. Richtig - wenn auch wenig überraschend, meint Marcel Keienborg.
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Ein Flüchtling beantragt in Deutschland Asyl, reist dann aber nach Frankreich weiter. Die französischen Behörden wollen ihn möglichst schnell nach Deutschland zurückschicken. Das geht nur mit deutscher Zustimmung, urteilt der EuGH.
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