Die Ausgangslage für den Bund-Länder-Gipfel zur Migration war ohnehin schwierig. Jetzt brachten die von CDU, CSU und Grünen geführten Länder noch die Auslagerung von Asylverfahren aus der EU ins Spiel.
Das Bundeskabinett hat heute Änderungen im Ausländerrecht und der Strafprozessordnung beschlossen. Geduldeten und Asylbewerbern soll ein rascherer Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Unumstritten ist der Beschluss nicht.
In einer Zeitung haben die Minister Lindner und Buschmann die Absenkung der Sozialleistungen für Asylsuchende gefordert, unter Umständen "quasi auf 'null'". Kritische Stimmen verweisen auf die Rechtsprechung des BVerfG zum Existenzminimum.
Mehr Befugnisse für Behörden, weniger Vorwarnung für Betroffene und längerer Ausreisegewahrsam: Die Bundesregierung will die Regeln für Abschiebungen verschärfen. Doch in den Reihen der eigenen Koalition regt sich Unmut.
Seit Januar gilt ein Gesetz, das Asylverfahren in Deutschland beschleunigen soll. Gebracht hat es nichts. Nun planen die Länder erneut, mehr Tempo in die Gerichtsverfahren zu bringen. Juristische Verbände sind besorgt.
Das Bundesinnenministerium hat sich entschieden: Künftig soll auch an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz punktuell und lageangepasst kontrolliert werden. Entsprechende Grenzkontrollen meldet das BMI nun bei der EU-Kommission an.
Die Debatte um die künftige Asylpolitik verschärft sich. Bund und Länder drängen daher jeweils auf Reformen der rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Ministerpräsidentenkonferenz fordert vor allem eine Beschleunigung der Verfahren.
Nancy Faeser möchte die Zahl der fehlgeschlagenen Abschiebungen minimieren und für eine Entlastung der Ausländerbehörden sorgen. Nach dem nun vorgestellten Entwurf sollen die Daten für Abschiebungen auch nicht mehr angekündigt werden.