Die Straßen Richtung Polen sind voller Staus, doch wer es aus der Ukraine in die EU schafft, darf hier von der Aufnahme ausgehen. Jeder darf einen Asylantrag stellen und wer aus einem bewaffneten Konflikt kommt, hat Recht auf subsidiären Schutz.
Die "Gruppe Freital" hat die Gerichte schon viel beschäftigt. Zuletzt hat der BGH im Mai 2019 die Verurteilung zweier Rädelsführer und anderer Mitglieder dieser Vereinigung bestätigt. Nun ist ein weiteres Urteil rechtskäftig.
Laut BVerwG müssen bei der Entscheidung über den Verlust des Aufenthaltsrechts auch Nachteile unter der Schwelle des Abschiebungsverbots geprüft werden. Darunter auch die mehrjährige Trennung von der Familie.
Weil das Ausländer- und Integrationsministerium während ihrer Amtszeit eine Mitteilung erließ, nach der alle minderjährigen asylsuchenden Paare ausnahmslos zu trennen waren, wurde die ehemalige Ministerin Inger Støjberg verurteilt.
Eine syrische Familie begehrte die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus. Weil eines der Kinder diesen schon hatte, können die eigentlich subsidiär geschützten Angehörigen nun Familienflüchtlingsschutz bekommen.
Ungarns Regierungschef Viktor Orban fährt seit Jahren einen strikten Anti-Migrations-Kurs. Der EuGH hat ihm deshalb immer wieder die Grenzen aufgezeigt, nun in Bezug auf das "Stop-Soros-Gesetz".
2015 nahmen die Städte Xanten und Lennestadt Geflüchtete auf und versorgten sie. Dafür wollen sie nun alle Kosten erstattet bekommen, es handele sich schließlich um Amtshilfe. Das sah das OVG nun aber anders.
Wenn einem minderjährigen Kind nach einem Asylantrag Schutz gewährt wurde, steht den Eltern ebenfalls Schutz zu, so der EuGH. Dazu reiche es, wenn die Eltern vor der Volljährigkeit des Kindes einen formlosen Antrag stellen.