
Schwangere können zum Schutz des ungeborenen Kindes einen Anspruch darauf haben, dass die Krankenkasse Medikamente bezahlt, die noch nicht zugelassen sind. Dafür müsse aber eine "notstandsähnliche Situation" vorliegen, so das BSG.
Artikel lesenSchwangere können zum Schutz des ungeborenen Kindes einen Anspruch darauf haben, dass die Krankenkasse Medikamente bezahlt, die noch nicht zugelassen sind. Dafür müsse aber eine "notstandsähnliche Situation" vorliegen, so das BSG.
Artikel lesenHomöopathische Mittel für Menschen durften Tiere nach einer neuen Vorschrift nur mit Rezept vom Tierarzt zur Behandlung einnehmen. Das hat sich nach einem Urteil des BVerfG nun geändert.
Artikel lesenDie Entscheidungen über den Sitz der Europäischen Arzneimittelagentur und der Europäische Arbeitsbehörde sind politische Handlungen ohne verbindliche Rechtswirkungen. Sie können nicht Gegenstand einer Nichtigkeitsklage sein, so der EuGH.
Artikel lesenEinem Autofahrer kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn er ein ärztlich verordnetes Medikament mit Amphetaminen einnimmt – der einmalige Konsum reicht schon aus. Das entschied das VG Koblenz im Eilverfahren.
Artikel lesenAuch eine geringe Dosierung von CBD in Nahrungsergänzungsmitteln unterfällt einer arzneimittelrechtlichen Zulassungspflicht, entschied das VG Köln. Eine Verwendung von CBD zur Ernährung sei nicht bekannt.
Artikel lesenWenn Außendienstmitarbeiter ein nichtverschreibungspflichtiges Schmerzgel an Apotheken zu Testzwecken übergeben, verstößt das nicht gegen das Arzneimittelgesetzt, so das OLG Frankfurt.
Artikel lesenAm heutigen Freitag tritt eine neue Regelung im Tierarzneimittelgesetz in Kraft und war prompt ein Thema beim BVerfG. Tierheilpraktikerinnen wehrten sich dagegen, dass sie Homöopathika für Menschen nicht mehr bei Tieren anwenden dürfen.
Artikel lesenNur weil Nahrungsergänzungsmittel im Einzelfall gut helfen und teuer sind, sind sie nicht gleich Arzneimittel, die bezahlt werden. Die Krankenkasse einer Frau muss daher nicht für die Kosten des Präparats aufkommen, so das LSG.
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