
Für den Leistungsanspruch aus einer betrieblichen Altersvorsorge kommt es auf das Alter bei Beginn des Arbeitsverhältnisses an. Eine zunächst vereinbarte Befristung des Arbeitsvertrags ändert daran nichts.
Artikel lesenFür den Leistungsanspruch aus einer betrieblichen Altersvorsorge kommt es auf das Alter bei Beginn des Arbeitsverhältnisses an. Eine zunächst vereinbarte Befristung des Arbeitsvertrags ändert daran nichts.
Artikel lesenWer einen Gekündigten nur zur Abwendung der Zwangsvollstreckung weiter beschäftigt, will keinen neuen Arbeitsvertrag. Dessen Bestehen richtet sich allein nach deutschen Begriffen, nicht nach europäischen, erklärt Radoslaw Kleczar.
Artikel lesenEin Unternehmen organisierte für seine Kunden eine Skireise nach Aspen, Colorado. Dabei stürzte der Geschäftsführer und verletzte sich. Die Versicherung erkannte dies jedoch nicht als Arbeitsunfall an, das LSG sieht das ebenso.
Artikel lesen365 Tage im Jahr und 24 Stunden am Tag bietet das Unternehmen Telefonsex an. Die Telefonistinnen wurden als Freiberuflerinnen geführt. Das LAG sieht sie aber so ihrer Selbständigkeit beraubt, dass es sie als Arbeitnehmerinnen einordnete.
Artikel lesenArbeitgeber können ihre Angestellten nicht verpflichten, die Arbeitszeiten mittels des eigenen Fingerabdrucks zu erfassen. In die Verarbeitung der biometrischen Daten, müssten die Arbeitnehmer einwilligen, so das LAG Berlin-Brandenburg.
Artikel lesenEine Altenpflegerin betreute eine 96-jährige Damen bei dieser zu Hause rund um die Uhr – und bekam dafür nur 30 Stunden die Woche vergütet. Dass es so nicht geht, entschied nun das LAG Berlin-Brandenburg.
Artikel lesenNach einer Kündigung versuchen Beschäftigte, zumindest eine hohe Abfindung auszuhandeln und bringen den Auskunftsanspruch der DSGVO ins Spiel. Wann sie dabei die Grenze zum Rechtsmissbrauch überschreiten, erklären Gerd Kaindl und Dominik Sorber.
Artikel lesenDer deutsche Gesetzgeber darf die EU-Whistleblower-Richtlinie nicht einfach 1:1 umsetzen – Vorfälle wie der Corona-Ausbruch bei Tönnies zeigen deutlich, dass der Anwendungsbereich bisher keinen ausreichenden Schutz bietet.
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