Wer den Betriebsweg verlässt, um einen beleidigenden Falschparker zur Rede zu stellen, ist nicht unfallversichert. Kommt es zu einer Schlägerei, stellen die daraus resultierenden Verletzungen keinen Arbeitsunfall dar, so das SG Berlin.
Ein Arbeitnehmer hielt sich im Pausenbereich auf – und wurde von einem Gabelstapler angefahren. Dass das entgegen der Auffassung der Berufsgenossenschaft ein Arbeitsunfall war, stellt das LSG Baden-Württemberg nun klar.
Wer sich bei der Arbeit nur mal eben Kaffee holt und dabei stürzt, ist unfallversichert. Es bestehe ein innerer Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit, entschied das LSG Hessen.
Einem Postbeamten reißt beim Verladen eines schweren Pakets die Bizepssehne. Die Berufsgenossenschaft will das aber nicht als Dienstunfall anerkennen. Das muss sie aber, wie das VG Aachen entschied.
Ein Unfall bei einem betriebsinternen Fußball-Cup ist kein Arbeitsunfall, meint das BSG. Das Spiel sei weder als Betriebssport noch als eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung einzustufen.
Das beamtenrechtliche Versorgungsrecht schützt Beamte, wenn ein Schadensereignis "in Ausübung des Dienstes eingetreten ist". Ob Beamte auch schlafend ihren Dienst ausüben können und dabei sogar verunfallen können, fragt sich Sebastian Felz.
Wer wegen Krankheit lange nicht arbeiten konnte, benötigt ein betriebliches Eingliederungsmanagement. Wie ein solches abläuft und was Ziele und Tabus der Maßnahme sind, erläutert Gerd Kaindl.
Selbst wenn man persönliche Gegenstände wie Brillen und Hörgeräte auch für die Arbeit benötigt, sind diese noch keine Arbeitsgeräte. Wer auf dem Weg zum Akustiker oder Optiker stürzt, hat deshalb keinen Arbeitsunfall, so das LSG.