
Einem Postbeamten reißt beim Verladen eines schweren Pakets die Bizepssehne. Die Berufsgenossenschaft will das aber nicht als Dienstunfall anerkennen. Das muss sie aber, wie das VG Aachen entschied.
Artikel lesenEinem Postbeamten reißt beim Verladen eines schweren Pakets die Bizepssehne. Die Berufsgenossenschaft will das aber nicht als Dienstunfall anerkennen. Das muss sie aber, wie das VG Aachen entschied.
Artikel lesenEin Unfall bei einem betriebsinternen Fußball-Cup ist kein Arbeitsunfall, meint das BSG. Das Spiel sei weder als Betriebssport noch als eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung einzustufen.
Artikel lesenDas beamtenrechtliche Versorgungsrecht schützt Beamte, wenn ein Schadensereignis "in Ausübung des Dienstes eingetreten ist". Ob Beamte auch schlafend ihren Dienst ausüben können und dabei sogar verunfallen können, fragt sich Sebastian Felz.
Artikel lesenWer wegen Krankheit lange nicht arbeiten konnte, benötigt ein betriebliches Eingliederungsmanagement. Wie ein solches abläuft und was Ziele und Tabus der Maßnahme sind, erläutert Gerd Kaindl.
Artikel lesenSelbst wenn man persönliche Gegenstände wie Brillen und Hörgeräte auch für die Arbeit benötigt, sind diese noch keine Arbeitsgeräte. Wer auf dem Weg zum Akustiker oder Optiker stürzt, hat deshalb keinen Arbeitsunfall, so das LSG.
Artikel lesenLaut LSG ist es nachvollziehbar, dass ein Auszubildender bei einem Seminar den Abend verlängern wollte. Seine Wahl, über das Dach zu klettern, sei zwar unvernünftig – aber nicht fernliegend. Der Sturz sei daher ein Arbeitsunfall gewesen.
Artikel lesenBei "JobRad-Modellen" least der Arbeitgeber ein Fahrrad für den Arbeitnehmer. Für die Wartung des Fahrrads ist oft der Arbeitnehmer zuständig. Das LSG Stuttgart hat entschieden, was passiert, wenn auf dem Weg zur Wartung etwas schief geht.
Artikel lesenEin Mann befand sich auf direktem Wege von seinem Bett ins Homeoffice – wie üblich ohne Frühstück. Auf der Treppe Richtung Schreibtisch rutschte er aus. Ein Arbeitsunfall, wie nun das BSG feststellte.
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