Kein Bürger soll dazu gedrängt werden, die mit Spannung erwartete Corona-Warn-App zu verwenden. Das betonen zumindest die Verantwortlichen. Doch wie verlässlich ist das? Die Justizminister der Grünen fordern ein gesetzliches Fundament.
Apps sind weder gut noch böse, sondern einfach Werkzeuge. Die populär werdende Verwendung von Spionage-Apps ist allerdings in den allermeisten Fällen strafbar, erklären Laura Lanwert und Nico Kuhlmann.
Den ersten Aufschlag kritisierten sie scharf. Das jetzige Ergebnis des NRW-Epidemie-Gesetzes aber halten der Ex-Innenminister und der Kölner Anwalt für beispielhaft. Zwei Bürgerrechtler über Grundrechte, Tracking-Apps und Exit-Strategien.
Je länger die Epidemie dauert, desto weniger ist die Logik der kurzfristigen Maßnahme adäquat. Für Sebastian Löffler kann die Corona-App Freiheit schaffen - wenn der Gesetzgeber den Rahmen richtig gestaltet.
Nach Auffassung von EU-Kommissarin Jourova könnten Apps den Kampf gegen den Corona-Pandemie erleichtern. Die Verwendung der Apps müsse aber freiwillig sein, zudem müsse es Mindeststandards geben.
Die Hoffnung auf ein schnelles Ende der Ausgangssperren liegt auch beim Einsatz einer neuen Corona-App nach dem EU-Standard "Pepp PT". Kann sie Infektions- und Datenschutz vereinen? Ulf Buermeyer und Christian Thönnes sind vorsichtig optimistisch.
Die "WarnWetter"-App des Deutschen Wetterdienstes ist wettbewerbswidrig. Der BGH hat entschieden, dass der DWD nur Wetterwarnungen kostenlos und werbefrei anbieten darf – Wetterberichte hingegen nicht.
2018 hatte der BGH die damalige Version der Uber-App untersagt. Nun hat ein Münchner Taxiunternehmen gegen die neuere Version geklagt und überwiegend Recht bekommen. Nur: Uber hat seine Apps mittlerweile schon wieder überarbeitet.