Richard Wagners Ring-Oper ist voll von Verbrechen. In einem SWR-2-Podcast diskutiert die Kanzlerin a.D. mit Ex-BGH-Richter Fischer und Journalist Schmidt über Habgier, Rache und Eitelkeit. Und was das Strafrecht an Versöhnung leisten kann.
Das BVerfG hat zwei Verfassungsbeschwerden der Witwe des Altkanzlers Kohl nicht zur Entscheidung angenommen. Das Gericht bestätigt damit die Entscheidung des BGH zur Unvererblichkeit von Entschädigungsansprüchen.
Die Plattform FragDenStaat will Auskunft über mögliche Lobby-Aktivitäten des Schröder-Büros. Nachdem sie das fälschlicherweise erst vom Bundeskanzleramt verlangte, stellt sie den Antrag nun nochmal.
Ein Journalist hat keinen presserechtlichen Auskunftsanspruch gegen das Bundeskanzleramt zu der Frage, welche Gesprächstermine Schröders Büro in den Jahren 2019 bis 2022 vereinbart hat. Das entschied das OVG Berlin-Brandenburg.
Die zuständige Schiedskommission hat die Anträge auf Ausschluss des Ex-Kanzlers aus der Partei abgelehnt. Gerhard Schröder habe mit seiner russland-freundlichen Haltung nicht gegen Grundsätze und Ordnung der SPD verstoßen, so der Beschluss.
Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel bezeichnete die Wahl von FDP-Politiker Kemmerich zum Ministerpräsidenten von Thüringen als "unverzeihlich". Sie müsse "rückgängig gemacht werden". Laut BVerfG sind diese Aussagen verfassungswidrig.
Altbundeskanzler Gerhard Schröder wird sein Mandat im Aufsichtsrat des russischen Energiekonzerns Rosneft nicht verlängern. Auch Matthias Warnig wird dem Gremium zukünftig nicht mehr angehören.
Der Haushaltsausschuss des Bundestags stimmte für den Vorschlag der Ampel-Koalition und beschloss die Abwicklung des Büros von Ex-Kanzler Gerhard Schröder. Die Union hätte ihm am liebsten auch das Ruhegehalt gestrichen.