Was Kölnern längst klar ist, hat nun da BKartA bestätigt: In der Domstadt bleibt man beim Kölsch, ein Wechsel zu einer anderen Biersorte ist unwahrscheinlich. Kartellrechtlich spricht damit nichts gegen eine geplante Brauerei-Kooperation.
Fahrradfahrer sind ab 1,6 Promille absolut fahruntüchtig. Bei einem Kraftfahrzeug liegt die Grenze bei 1,1 Promille. Und was gilt bei Elektrofahrrädern? Dazu hat sich nun das OLG Karlsruhe Gedanken gemacht.
Ob man das Feierabendbier nun auf der Terrasse eines Restaurants oder einer Kneipe trinkt, macht für den VGH keinen Unterschied, für die Corona-Verordnung in Baden-Württemberg aber schon - allerdings zu Unrecht, so die Richter.
Aus Angst vor zu großen Menschenansammlungen in der Altstadt hatte die Stadt Düsseldorf verboten, abends und an den Wochenenden Alkohol außer Haus zu verkaufen und zu trinken. Das ging dem VG allerdings zu weit.
Wer einen amtlich geprüften Qualitätsriesling verkaufen will, darf seinen Wein nicht mit Zucker süßen. Dies gilt laut BVerwG auch dann, wenn der Zucker eigentlich hätte zu Alkohol vergären sollen.
Prosecco, Wein, Bier, Wodka Energy und Whisky Sour - mehr geistige Getränke sollte es auf einer Hochzeitsfeier nicht geben. Wenn der Gastronom trotzdem "wesensgleiche" Getränke wie etwa Gin Tonic ausschenkt, bleibt er auf den Kosten sitzen.
Wie ein Streit um die Trinker- und Mannesehre in Baden mit Meineiden endete und Richter im kaltherzigen Berlin sich in ihrer Beamtenehre gekränkt sahen. Ein Fall aus der alten Bundesrepublik voll grausamer Komik zwischen den Zeilen.
Wer sich betrunken aufs Fahrrad schwingt, der kann seinen Führerschein verlieren. Doch muss auch zur MPU, wer gar nicht Auto fährt? Christoph Marotzke meint: nein.