Fahrradfahrer sind ab 1,6 Promille absolut fahruntüchtig. Bei einem Kraftfahrzeug liegt die Grenze bei 1,1 Promille. Und was gilt bei Elektrofahrrädern? Dazu hat sich nun das OLG Karlsruhe Gedanken gemacht.
Wer sich betrunken aufs Fahrrad schwingt, der kann seinen Führerschein verlieren. Doch muss auch zur MPU, wer gar nicht Auto fährt? Christoph Marotzke meint: nein.
Am 19. Februar 2018 verurteilte das LG Hamburg einen Raser unter anderem wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Die Revision in einem solchen Fall wurde nun erstmals vom BGH als unbegründet abgewiesen, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Die Verkehrsrechtler haben sich auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar für eine "zeitnahe" Hardware-Nachrüstung bei Diesel-Fahrzeugen ausgesprochen. Außerdem fordern die Juristen die Einführung von Alkolock-Wegfahrsperren für Promille-Sünder.
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Wegfahrsperren für Promille-Sünder, autonomes Fahren und ein Anspruch auf eine Geldabfindung für schwerverletzte Unfallopfer: An juristischen Streitfragen mangelt es in Goslar 2019 nicht. Abgestimmt wird aber auch über das Ende einer Tradition.
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Allgemeine Verkehrskontrollen darf die Polizei "selbstverständlich" auch noch auf dem Privatgrundstück des Autofahrers durchführen, entschied das AG München und verurteilte einen alkoholisierten Fahrzeugführer.
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Ein Mann flieht mit seinem Auto vor der Polizei und verletzte eine Mutter mit Tochter schwer. Für das LG Berlin ist klar: Eventualvorsatz, Mordversuch, 13 Jahre Haft. Der BGH hatte in einem ähnlichen Raserfall das LG in die Schranken verwiesen.
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Bei "sozialwidrigem Verhalten" ist man unter Umständen verpflichtet, Hartz-IV-Leistungen zurückzuzahlen. Eine private Trunkenheitsfahrt stellt jedoch kein solches Verhalten dar, so das LSG Niedersachsen-Bremen.
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