Elon Musk will Twitter nicht mehr übernehmen. Twitter verweist auf die vertraglichen Vereinbarungen und reicht Klage ein, um den Vollzug der Übernahme zu erreichen.
Der Automobilhersteller Volkswagen hat die PowerCo SE gegründet. In der neuen Gesellschaft werden die Aktivitäten rund um die Herstellung von Batterien angesiedelt. Arqis hat die Gründung rechtsberatend begleitet.
Der Multimilliardär will Twitter doch nicht kaufen. Das einst umworbene und nun verstoßene Unternehmen will die Abfuhr aber nicht hinnehmen. Einigt man sich nicht, könnte ein Gericht über die Zukunft von Twitter entscheiden.
Elon Musk hat angekündigt, Twitter nun doch nicht übernehmen zu wollen. Das Unternehmen sieht dagegen keinen Anlass, den Deal abzublasen und droht mit einer Klage.
Verluste aus Investitionen in "Unlimited Turbo Bull"-Zertifikate unterfallen nicht dem Ausgleichs- und Abzugsverbot für Termingeschäfte und sind steuerlich voll abzugsfähig. Zu dieser Entscheidung gelangte der BFH.
Er gilt als größter Steuerskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte: Mit Cum-Ex-Geschäften haben Investoren jahrelang den Fiskus betrogen. Nun kommt mit Hanno Berger eine treibende Kraft in der Affäre ein zweites Mal vor Gericht.
Sie wollten über eine Milliarde und bekommen am Ende weniger als 200 Millionen. Aktionäre der 2009 verstaatlichten Münchner Skandalbank HRE erhalten im Zuge eines Vergleichs lediglich einen Teil ihrer Verluste ersetzt.
Vor einem Jahr verurteilte das LG Bonn einen früheren Warburg-Banker wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe. Der BGH hat die Revision nun verworfen.