Zusätzlich zu dem Musterverfahren am LG Braunschweig muss sich Volkswagen auch vor einem amerikanischen Gericht verantworten. Der zuständige Richter lehnte ab, das Verfahren nach Deutschland zu verlegen.
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US-Hedgefonds waren mit einer Schadensersatzklage in Milliardenhöhe gegen Porsche wegen Leerverkäufen bei der geplatzten VW-Übernahme in den unteren Instanzen gescheitert. Nun wies der BGH eine Nichtzulassungsbeschwerde ab.
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Die Telekom-Aktie hat Kleinaktionären hohe Verluste beschert. Schuld daran soll ein Fehler im Verkaufsprospekt gewesen sein. Der vom OLG Frankfurt ergangene Musterentscheid soll nun vom BGH überprüft werden.
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Im Sommer 2000 haben viele Deutsche T-Aktien gekauft und damit große Verluste erlitten. Auf Schadensersatz müssen sie aber weiter warten, auch wenn das OLG Frankfurt die Telekom für einen Fehler im Börsenprospekt verantwortlich macht.
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Dem Land Niedersachsen stehen keine Ansprüche gegen den VW-Konzern zu, an dem es als Großaktionär beteiligt ist. Zu diesem Ergebnis kommt laut Medienberichten ein Gutachten des Unternehmens- und Kapitalmarktrechtler Rüdiger Veil.
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Bei den Aktionärsklagen gegen Volkswagen ist eine wichtige Etappe überwunden: Das LG Braunschweig hat einen Vorlagebeschluss gemäß KapMuG erlassen. Das Musterverfahren wird komplex und langwierig.
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Wegen des Wertverlusts der VW-Aktien infolge des Abgasskandals hat Bayerns Finanzminister Markus Söder angekündigt, eine Klage auf Schadensersatz gegen den Automobilkonzern einzuleiten.
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Der BGH hat den Streit zwischen Gleiss Lutz und Stefan Mappus entschieden. Faktisch ging es um die Frage, wer die Anwaltskosten von Ex-Ministerpräsident Mappus trägt. Juristisch ging es um den Schutzbereich eines Anwaltsvertrages.
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