
Gibt es zu wenig Beatmungsgeräte, entscheiden Ärzte heute allein, welcher Patient eins bekommt. Bei einer Tagung zur Triage traf Strafrechtsdogmatik auf medizinische Realität. Fast live gab es dabei überraschend auch Neues vom BVerfG.
Artikel lesenGibt es zu wenig Beatmungsgeräte, entscheiden Ärzte heute allein, welcher Patient eins bekommt. Bei einer Tagung zur Triage traf Strafrechtsdogmatik auf medizinische Realität. Fast live gab es dabei überraschend auch Neues vom BVerfG.
Artikel lesenIm Februar kippte das BVerfG § 217 Strafgesetzbuch und erklärte das Verbot von geschäftsmäßiger Förderung von Sterbehilfe für verfassungswidrig. Die Bundesärztekammer will nun die Berufsordnung für Ärzte anpassen.
Artikel lesenArzneimittelhersteller dürfen Gratis-Proben von Medikamenten grundsätzlich auch an Apotheker verteilen, sagt der EuGH. Sind diese aber verschreibungspflichtig, dürfen die Muster nur an Ärzte weitergegeben werden.
Artikel lesenDie Kassen müssen nicht die Kosten für eine Barthaarentfernung in einem Kosmetikstudio bezahlen. Dies gilt auch, obwohl kein Arzt diese Behandlung anbietet. Auf ein solches Systemversagen könne nur der Gesetzgeber reagieren, so das LSG Celle.
Artikel lesenNiemand sagt Ärzten, wie sie bei begrenzten Ressourcen entscheiden sollen, wer sterben muss und wer leben darf. Gegen ihr Urteil gibt es faktisch keinen Rechtsschutz. Timo Schwarzwälder schlägt digital verfügbare Spezialkammern vor.
Artikel lesenBei Werbeaussagen von Ärzten gehen Verbraucher eher nicht von reklamehaften Übertreibungen aus, findet das OLG Frankfurt. Eine Kieferorthopädin darf deswegen nicht mit "perfekten Zähnen" werben.
Artikel lesenVerschiedene Fachverbände haben Leitlinien veröffentlicht, an denen sich Ärzte im Triage-Fall orientieren sollen. Diese Empfehlungen sind sinnvoll. Doch sie müssen im Ernstfall auch zur Anwendung kommen, fordert Philip von der Meden.
Artikel lesenBei begrenzten Ressourcen müssen Ärzte entscheiden, wen sie behandeln. Klinisch-ethische Empfehlungen raten jetzt, möglichst viele Patienten zu versorgen. Gut so, meint Eric Hilgendorf - auch wenn das bei Juristen ein mulmiges Gefühl erzeugt.
Artikel lesen