Ein Abtreibungsgegner setzt im Internet Abtreibungen mit den Verbrechen des Holocausts gleich und greift dabei auch die bekannte Gießener Ärztin Hänel an. Die wehrt sich vor Gericht, eine Entscheidung zeichnet sich schon ab.
In Polen liegt ein Gesetzesentwurf vor, der das ohnehin schon restriktive Abtreibungsgesetz weiter verschärfen soll. Das Parlament hat diesen bereits in erster Lesung gebilligt. Ein weiteres Gesetz könnte Sexualkunde unter Strafe stellen.
Der Fall der Gießener Ärztin Kristina Hänel, die unerlaubt für Schwangerschaftsabbrüche geworben haben soll, muss erneut verhandelt werden. Durch die geänderte Rechtslage könne sie straflos sein, so das OLG Frankfurt in der Revision.
Die GroKo hat ihren Gesetzentwurf zu § 219a StGB vorgelegt, der in der Sachverständigenanhörung des Bundestag-Rechtsausschusses kontrovers diskutiert wurde. Dabei gab es viel Gegenwind und eher wenig Zustimmung für das Vorhaben.
Werbung für den Schwangerschaftsabbruch bleibt in Deutschland verboten. Das sieht ein Referentenentwurf vor, auf den sich die Bundesregierung nun verständigt hat. Der DJB und Teile der Opposition kritisierten den Entwurf scharf.
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Das Nachrichtenportal Buzzfeed darf den Namen des Mannes nennen, der "hobbymäßig" Frauenärzte anzeigte und so die Debatte um den § 219a StGB befeuerte. Das LG sah nach Abwägung der Interessen keine Persönlichkeitsrechtsverletzung.
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Die Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch bleibt in Deutschland verboten. Darauf verständigten sich die zuständigen Ministerien der GroKo am Mittwochabend. Die SPD wollte ursprünglich, dass die Vorschrift ganz gestrichen wird.
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Kristina Hänel, die als Ärztin Schwangerschaftsabbrüche anbietet und darüber auch informiert, wurde deshalb zu einer Geldstrafe verurteilt, was für rege Diskussionen um § 219a StGB sorgte. Nun hat sie Revision eingelegt.
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