Die Präsidentin des VerfGH und OVG NRW erhebt schwere Vorwürfe im Fall des rechtswidrig abgeschobenen Sami A. Ricarda Brandts erinnert auch daran, dass Gerichte unabhängig von der Mehrheitsmeinung urteilen müssen.
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Das OVG hat im Eilrechtsschutzverfahren letztinstanzlich entschieden, dass der Tunesier zurückgeholt werden muss. Die Abschiebung hält es für "offensichtlich rechtswidrig" – und findet deutliche Worte zu den Vorgängen am 12. und 13. Juli.
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Die gegen den mutmaßlichen Bin Laden-Leibwächter Sami A. verhängte Einreisesperre steht einer Rückholung, wie sie das VG Gelsenkirchen verlangt, nicht entgegen. Ob es zur Rückholung kommt, muss nun das OVG NRW entscheiden.
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Der abgeschobene Gefährder Sami A. muss weiterhin aus Tunesien zurück nach Deutschland geholt werden. Das VG Gelsenkirchen lehnte am Freitag einen Antrag des BAMF ab, ein seit Juni 2010 geltendes Abschiebeverbot für den Tunesier aufzuheben.
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Die Neue Richtervereinigung hat NRWs Justizminister Peter Biesenbach (CDU) für sein Verhalten im Fall Sami A. kritisiert. In einem Statement fordern die Richter den Minister auf, sich hinter das entscheidende VG Gelsenkirchen zu stellen.
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Das VG Gelsenkirchen hat - wie angedroht - ein Zwangsgeld von 10.000 Euro gegen die Stadt Bochum festgesetzt. Die Stadt habe nicht ausreichend geprüft, ob der abgeschobene Islamist nach Deutschland zurückgeholt werden könne.
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Das Tauziehen um den abgeschobenen Islamisten Sami A. findet kein Ende. In der Nacht hat die Stadt Bochum ein Ultimatum der Justiz verstreichen lassen, den Tunesier nach Deutschland zurückzuholen. Nun soll die Stadt ein Zwangsgeld zahlen.
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Mit einer "Anleitung zum Ungehorsam" erklärt die taz, "wie ziviler Ungehorsam gegen Abschiebungen funktioniert". Diesen Aufruf, geltendes Recht zu brechen, hält Jannik Rienhoff nicht für strafbar. Und verweist gar auf Gustav Radbruch.