Sami A. muss sich in Tunesien selbst um einen neuen Pass kümmern. Das sei auch in diesem Fall nicht die Aufgabe der Stadt Bochum, entschied das VG Gelsenkirchen. Die erneute Androhung eines Zwangsgeldes lehnte es ebenfalls ab.
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Um den subsidiären Schutzstatus zu verweigern, darf nicht allein auf ein gegen den Antragsteller ausgesprochenes Strafmaß abgestellt werden. Der EuGH fordert eine Einzelfallabwägung.
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Vertreter aus Justiz und Anwaltschaft kritisieren die Entscheidung des BAMF, den VG nicht mehr zusagen zu wollen, dass bis zu ihrer Entscheidung keine Abschiebung erfolgt. Effektiver Rechtsschutz sehe anders aus.
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Der Fall Sami A. hat das Verhältnis von Justiz, Behörden und Politik auf die Probe gestellt. Nun will das BAMF den Verwaltungsgerichten nicht mehr zusagen, bis zu deren Entscheidung nicht abzuschieben. Deren Vertrauen ist massiv erschüttert.
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Über die rechtswidrige Abschiebung des Sami A. gab es in den vergangenen Wochen einiges zu lesen. Doch sie steht nicht allein: In 2017 und 2018 gab es insgesamt sieben, wie aus kleinen Anfragen an die Bundesregierung hervorgeht.
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Der Abschiebe-Eklat um den Tunesier Sami A. findet kein Ende. Auf diplomatischen Kanälen werden Möglichkeiten gesucht, damit der Islamist nicht zurückkehrt. NRW-Ministerpräsident Laschet hätte sich von der Bundespolitik mehr erwartet.
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Die Stadt muss das Zwangsgeld wegen ihrer zögerlichen Bemühungen um die Rückholung des mutmaßlichen Terrorhelfers Sami A. nicht bezahlen. Dieser gibt unterdessen an, in Tunesien gefoltert worden zu sein.
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Der Fall des mutmaßlichen Bin-Laden-Leibwächters Sami A. hat für große Kontroversen gesorgt - auch zwischen Justiz und Behörden. NRW-Justizminister Biesenbach will aber von Unverständnis gegenüber Gerichten nichts wissen.
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