Auf ihrer Herbstkonferenz in Lübeck haben sich die Innenminister auf ein umfangreiches Maßnahmenpaket geeinigt. Besonders reagieren wollen die Ressortchefs u.a. auf Rechtsextremisten, aber auch auf Gewaltexzesse im Fußball und Kindesmissbrauch.
Die Sicherheits- und humanitäre Lage in Bagdad hat sich laut OVG NRW verbessert. Ein Anspruch auf unionsrechtlichen oder nationalen Abschiebungsschutz bestehe daher ohne Weiteres nicht mehr, entschied das Gericht im Fall einer Irakerin.
Flüchtlingshelfern ist das Rücknahme-Abkommen von Deutschland mit Griechenland ein Dorn im Auge. Jüngst hat das VG München die Bundesrepublik dazu verpflichtet, einen Afghanen zurückzuholen - was bis heute nicht geschehen ist.
Anders als die Vorinstanz ist der Verwaltungsgerichtshof nicht der Auffassung, dass eine Abschiebung nach Somalia generell und unabhängig vom genauen Herkunftsort eine Gefahr für Leib und Leben bedeutet.
Wegen eines Rücknahmeabkommens mit Griechenland hat Deutschland einen Flüchtling dorthin zurückgebracht, ohne das Dublin-Verfahren durchzuführen. Daran hatte das VG München so seine Zweifel. Jetzt holt das Innenministerium ihn zurück.
Der Plan von Horst Seehofer war: Flüchtlinge werden direkt an der Grenze zu Deutschland gestoppt und in das Land geschickt, in dem sie zuerst in der EU Asyl beantragt haben. Doch so einfach ist das nicht, wie jetzt das VG München zeigt.
Bei Abschiebungsverboten müssen Familienkonstellationen umfassend berücksichtigt werden. Wenn eine Familie zusammenlebt, muss eine individuelle Beurteilung dies voll berücksichtigen, so das BVerwG. Das Urteil erklärt Constantin Hruschka.
Der Bundesrat hat am Freitag das hochumstrittene Migrationspaket gebilligt. Von dem sieben Vorlagen umfassenden Gesetzespaket sind nicht alle begeistert. Einige sehen bereits Korrekturbedarf.