Weil der MDR in einem Fernsehbeitrag einen Gastwirt mit der italienischen Mafia in Verbindung brachte, muss er ihm wohl Anwaltskosten erstatten. Der Mann hatte Abmahnungen an Personen verschickt, die den Beitrag weiterverbreitet hatten.
Die Bundesregierung sieht Handlungsbedarf im Abmahnwesen: Solche sollen künftig weniger finanzielle Anreize bieten und an strengere Voraussetzungen geknüpft werden. Deutliche Kritik dafür kommt vom DAV.
Der Abtreibungsgegner, der bereits erfolglos gegen die Nennung seines Namens auf Buzzfeed vorging, musste nun eine weitere Schlappe hinnehmen. Auch die Vorsitzende von Pro Familia durfte ihn öffentlich nennen, meint das LG Hamburg.
Der jahrelange Rechtsstreit des Netzaktivisten Tobias McFadden um Urheberrechtsverstöße in freien WLANs hat am Donnerstag vor dem BGH ein Ende gefunden. Die Karlsruher Richter wiesen die Revision von Sony Music zurück.
Ein Textilhändler, der Sportbekleidung mit den Begriffen "olympiareif" und "olympiaverdächtig" bewirbt, nutzt damit nicht den guten Ruf der Olympischen Spiele aus. Der BGH wies die Revision des DOSB am Donnerstag zurück.
Das Arbeitsverhältnis zwischen Professorin Karin Kaiser und ihrer Hochschule ist belastet. Das sieht auch das Düsseldorfer Landesarbeitsgericht so. Für ihren Rauswurf reiche das aber nicht.
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Gerade bei potenziell medienwirksamen Fällen sind rechtliche Argumente nicht immer die wirksamsten. Das erfährt derzeit auch Lego. Wann es sich lohnt, besser auf die kommunikative Offensive zu setzen, erklären Lou Siebert und Martin Wohlrabe.
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In Süddeutschland sind Ortschaften eingeschneit, der Verkehr liegt lahm. Das Risiko, deswegen zu spät zur Arbeit zu kommen, trägt der Arbeitnehmer - er muss aber nicht gleich mit einer Abmahnung rechnen, zeigt Werner Thienemann.
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