Die juristische Aufarbeitung des Abgasskandals bei Volkswagen hat die nächste Etappe erreicht: Die Staatsanwaltschaft hat gegen ein ehemaliges Führungsgremium um den früheren Konzern-Chef Winterkorn Anklage erhoben.
Die deutschen Autobauer haben es dieser Tage nicht leicht, nun geht die EU-Kommission von illegalen Absprachen aus. Trotz der im Raum stehenden Milliardenbußgelder scheint aber niemand wirklich beunruhigt zu sein.
Diesel-Fahrzeuge mit unzulässigen Abschaltvorrichtungen entsprechen nicht der Typengenehmigung. Wer sein Auto nicht updaten lässt, darf deshalb auch nicht mehr damit fahren, entschied der VGH Kassel.
Nach fast viermonatiger Unterbrechung wird seit Montag das Musterverfahren der VW-Investoren gegen den Konzern fortgesetzt. Er startete mit einem Dämpfer für Volkswagen und dessen Hauptaktionär Porsche.
Auch dreieinhalb Jahre nachdem der Dieselskandal aufflog, wird Volkswagen die Affäre um manipulierte Abgaswerte in den USA nicht los. Nun klagt die Börsenaufsicht SEC. Doch VW hält dagegen.
Die Forderungen nach einem Paritätsgesetz im Bund sorgen immer noch für Diskussionsstoff. Doch in den vergangenen Tagen dominierte vor allem ein Gastbeitrag zum BGH-Hinweisbeschluss Ihre Zuschriften und Kommentare.
Der BGH hat es vorgemacht, nun zieht das OLG Karlsruhe nach: In einem Hinweisbeschluss erklärt das Gericht, VW habe Diesel-Kunden sittenwidrig geschädigt. Der Wind scheint sich weiter gegen den Autobauer zu drehen.
Der Automobil-Zulieferer Bosch muss in einem Schadensersatzprozess zweier Anleger-Firmen gegen VW keine internen Unterlagen offenlegen. Doch die Entscheidung des OLG Stuttgart hat für die Firma auch einen unangenehmen Beigeschmack.