Das mühsam ausgehandelte Angebot für eine Diesel-Entschädigung kommt bei den allermeisten anspruchsberechtigten VW-Kunden gut an. Mitgemacht haben aber noch nicht alle, der Autobauer verlängert deshalb die Frist.
Das juristische Nachspiel der Abgasaffäre bei Volkswagen ist noch lange nicht beendet. Die Anklage gegen den früheren Konzernchef Winterkorn jährt sich im April, ohne dass eine Entscheidung über einen Prozess absehbar ist.
In Großbritannien läuft eine Sammelklage gegen VW - mit 91.000 Teilnehmern eine der größten in der Geschichte des Landes. Nun erging ein erstes Urteil. Darin stellt das Gericht fest, dass VW rechtswidrig gehandelt habe.
Nach zähen Verhandlungen war nach Beginn des Musterfeststellungsverfahrens ein außergerichtlicher Vergleich mit VW erzielt worden. Mittlerweile hat sich ein Großteil der Teilnehmer für die Entschädigungen von bis zu 6.257 Euro gemeldet.
Die meisten Gerichte sind sich einig, VW hat die Käufer durch die manipulierten Motoren vorsätzlich sittenwidrig getäuscht. Wusste ein Käufer jedoch von der Täuschung, begründet das keinen Schadensersatz mehr.
Im Angesicht der Coronakrise vielleicht in Vergessenheit geraten: Nach wie vor beschäftigt der VW-Abgasskandal die deutschen Gerichte. Kürzlich befasste sich beispielsweise das LG Köln mit der Verjährung von Ansprüchen gegen VW.
Nach dem Vergleich zwischen VW und der vzbv sollen Dieselkunden nun Vergleichsangebote vom Wolfburger Konzern erhalten. Dazu wurde eine Internetplattform aufgesetzt, die wegen der vielen Zugriffe zunächst in die Knie ging.
Im Dieselskandal hat ein weiteres OLG zugunsten eines VW-Kunden entschieden. Die Abschalteinrichtung sei eine auf Täuschung angelegte Konzeption, so das OLG Bremen. Dem Käufer eines gebrauchten Golfs stehe Schadensersatz zu.