
VW hat den Käufer eines gebrauchten VW Sharan mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Er kann den Pkw zurückgeben. Die gefahrenen Kilometer muss er sich aber anrechnen lassen.
Artikel lesenVW hat den Käufer eines gebrauchten VW Sharan mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Er kann den Pkw zurückgeben. Die gefahrenen Kilometer muss er sich aber anrechnen lassen.
Artikel lesenDie Ermittlungen waren langwierig, aber überzeugten das LG Braunschweig am Ende wohl nicht, um einen Strafprozess zu starten. Das Verfahren gegen die VW-Führung wegen möglicher Marktmanipulation im Dieselskandal soll gegen Auflagen enden.
Artikel lesenIn einem Diesel-Verfahren am OLG Stuttgart sollen Porsche-Chef Oliver Blume sowie sein Vorgänger und Ex-VW-Chef Matthias Müller persönlich aussagen. Das Gericht hat die beiden zur Anhörung geladen.
Artikel lesenNachdem der Mammutprozess um die VW-Abgasaffäre mit einem Vergleich geendet ist, sind nun die ersten Zahlungen geflossen. Insgesamt wird VW in den nächsten Tagen über 750 Millionen Euro auszahlen.
Artikel lesenFinancialright machte im Zuge des Abgasskandals vor dem LG Braunschweig gegen VW Schadensersatzansprüche geltend – allerdings ohne Erfolg. Dennoch enthält das Urteil gerade für die Klägerin erfreuliche Elemente, erläutert Volker Römermann.
Artikel lesenDer BGH hat klar gemacht, dass er im Verbau von Abschalteinrichtungen eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung sieht. Sogar Gebrauchtwagen könnten VW-Fahrer dann zurückgeben. Und doch kann VW auch aufatmen.
Artikel lesenDas LG Braunschweig hat eine Klage des Rechtsdienstleisters Financialright gegen VW abgewiesen. Financialright hatte sich Ansprüche von Schweizer VW-Kunden abtreten lassen – die Abtretung sei jedoch nichtig, so das LG.
Artikel lesenDie Klägeranwälte geben sich siegesgewiss, VW verweist auf die besondere Konstellation. Tatsächlich scheint der Fall kein Bilderbuchfall für Dieselgate-Geschädigte zu sein. Doch der BGH könnte ab Dienstag sehr wohl Grundlegendes klären.
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