Das Bundeskartellamt hat auf Grundlage einer neuen Vorschrift für Digitalkonzerne zwei Verfahren gegen Google eingeleitet. Vergleichbare Verfahren laufen bereits gegen Facebook und Amazon.
Wer sich als Testsieger rühmt, muss dem Verbraucher auch nachweisen, wo er diese Information überprüfen kann, sagt der BGH. Im Fall eines Zeitschrift-Tests braucht es Ausgabe und Erscheinungsjahr.
Obwohl Booking.com vorsorglich auf die sog. "enge" Bestpreisklausel seit längerem verzichtet, ist die Marktstellung der Hotelplattform gewachsen. Das zeige, dass die Klausel unnötig ist und die Hotels nur einschränkt, findet der BGH.
Das Bundeskartellamt hat auf Grundlage einer neuen Vorschrift für Digitalkonzerne ein Verfahren gegen Amazon eingeleitet. Ein vergleichbares Verfahren läuft bereits gegen Facebook.
Influencer erreichen in den sozialen Medien Millionen Menschen, entsprechend häufig gibt es Streit um die Kennzeichnungspflicht ihrer Postings als Werbung. Christian von Strobl-Albeg mit dem aktuellen Über- und Ausblick.
Apple gibt seinen Kunden künftig eine einfache Möglichkeit, Daten-Tracking zu unterbinden. Anbieter von iPhone-Apps müssen dann ausdrücklich um Erlaubnis fragen. Acht Branchenverbände der Werbewirtschaft haben Wettbewerbsbeschwerde eingelegt.
Nach der Ankündigung von zwölf europäischen Spitzenvereinen zur Gründung einer Super League würde die UEFA die abtrünnigen Clubs und deren Spieler am liebsten sofort aus allen Wettbewerben verbannen. Allerdings gibt es rechtliche Bedenken.
Die EU-Kommission hat gegen die Deutsche Bahn ein Millionenbußgeld verhängt. Die Bahn hatte eingeräumt, mit anderen Eisenbahnunternehmen Absprachen über die Aufteilung von Kunden getroffen zu haben.