Das Verbraucherportal Verivox verzichtet auf Rechtsmittel und akzeptiert damit eine Rüge, die man sich seitens des OLG Karlsruhe im Oktober eingehandelt hatte. Das Unternehmen sieht sich aber weiterhin im Recht.
Nvidia will den Chipdesigner Arm übernehmen. Die Marktposition der beiden Unternehmen legt nahe, dass die Fusion Wettbewerbseinschränkungen mit sich bringt. Die EU-Kommission prüft eingehender.
Nutzern des Vergleichsportals Verivox werden seitens des Betreibers relevante Informationen vorenthalten. Zu dieser Einschätzung gelangt das OLG Karlsruhe und gibt einer Klage des VZBV statt.
Geht es nach den Vorstellungen von Amazon, sollen es Produktfälscher in Zukunft deutlich schwerer haben, ihre Waren in Umlauf zu bringen. Der Konzern sucht den Schulterschluss mit US-Behörden.
Im Prozess mit dem Spieleentwickler Epic um Zahlungsmöglichkeiten bei Apps hat nun auch Apple Berufung eingelegt. Der Konzern begründet den Schritt unter anderem mit dem Verweis auf den Verbraucherschutz.
Reservierungen für Oktoberfesttische werden im Internet teilweise für Tausende Euro weiterverkauft. Das Landgericht München hat der Praxis, die den Wirten schon lange ein Dorn im Auge ist, nun einen Riegel vorgeschoben.
Der EuGH hat das Urteil des EuG zur Finanzierung eines umstrittenen Tunnelprojektes zur Querung des Fehmarnbelts bestätigt. Mehrere Reedereien hatten gegen Teile der Entscheidung Rechtsmittel eingelegt.
Das Münchner Stadtportal "muenchen.de" ist zu presseähnlich und verstößt damit gegen das Gebot der Staatsferne. Zudem enthält es auch zu viel Werbung, so das OLG München. Der Fall wird nun vermutlich vor dem BGH landen.