Vodafone und Telekom drohen Verfahren wegen versuchter Strafvereitelung. Trotz richterlicher Beschlüsse hatten die Firmen Handydaten von Tatverdächtigen nicht herausgegeben. Kay H. Schumann bewertet die Erfolgsaussichten einer Anklage.
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Die Sammlung von Telefoniemetadaten deutscher Bürger durch den BND ist rechtswidrig. Zu diesem Schluss kommt das BVerwG in einem u. a. von Reporter ohne Grenzen angestrengten Verfahren.
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Nach der Entscheidung des OVG NRW in Münster aus der vergangenen Woche reagiert die Bundesnetzagentur: Die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung wird bis zur endgültigen Entscheidung ausgesetzt.
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Das OVG NRW sieht in der im Telekommunikationsgesetz vorgesehenen Vorratsdatenspeicherung einen Verstoß gegen das Unionsrecht. Die pauschale Speicherpflicht widerspreche den Anforderungen, die der EuGH bereits aufgestellt habe.
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Das BVerfG hat erneut Eilanträge gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung abgelehnt. Auch nach der EuGH-Entscheidung vom Dezember stellten sich Fragen, die nicht im Eilverfahren beantwortet werden könnten.
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Im Oktober 2015 beschloss der Bundestag die neue Vorratsdatenspeicherung. Dessen Wissenschaftlicher Dienst gelangt jetzt zu dem Ergebnis, dass das Gesetz den strengen Anforderungen aus Luxemburg nicht gerecht wird.
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Der EuGH hat die Verpflichtung von Telekommunikationsunternehmen zur Vorratsdatenspeicherung an strenge Voraussetzungen geknüpft. Eine allgemeine und anlasslose Speicherung von Daten sei unzulässig, urteilten die Richter.
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Zwei Tage, bevor das BVerwG über ihre Klagen gegen Überwachung entscheiden will, haben Reporter ohne Grenzen und ihr Anwalt ein geheimes Dokument vorgelegt. Es zeigt, dass der BND rechnerisch fast unser aller Kommunikation überwacht.
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