Die Kündigung von Verträgen mit der Niederlassung einer iranischen Bank durch eine Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom könnte rechtswidrig gewesen sein. Zu dieser Einschätzung ist der EuGH gelangt.
Ein Brautpaar darf den Mietvertrag für ihre wegen Corona abgesagte Hochzeitsfeier in einem Schloss kündigen, weil dieses Ereignis "nicht ohne Weiteres verlegbar" sei. Es muss dem Vermieter aber einen Ausgleich zahlen, so das OLG Celle.
Vertragsstrafen für das Überschreiten der vereinbarten Fahrtleistung können den Versicherungsnehmer einer KfZ-Versicherung unangemessen benachteiligen. Das LG Koblenz unterscheidet dabei zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit.
Corona für sich ist kein Grund, um von einem Vertrag zurückzutreten. Nur, wenn die Pandemie sich anders entwickelt als erwartet, kann sie zum Rücktritt berechtigen, so das AG München.
Der Vertragsgenerator Smartlaw verstößt nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz. Jetzt liegen die schriftlichen Urteilsgründe vor. Martin W. Huff analysiert die Entscheidung.
Wegen Corona mussten Fitnesstudios längere Zeit schließen. Deswegen dürfen sie die Verträge mit ihren Kunden aber nicht einfach entsprechend verlängern, hat das LG Würzburg geurteilt. Die Rechtsprechung ist jedoch uneinheitlich.
Dass Fluggäste ihre Entschädigungsansprüche abtreten dürfen, wurde bereits gerichtlich geklärt. Nun entschied das LG Berlin, dass die Airline Wizz Air für die Abtretung keine Gebühren erheben und auch anderweitig nicht erschweren darf.
Wer ein vom VW-Abgasskandal betroffenes Fahrzeug geleast hat, hat keinen Anspruch auf Erstattung der Leasingraten. Der Vorteil des Leasingvertrags hat sich laut BGH realisiert, wenn das Fahrzeug über die gesamte Leasingzeit nutzbar war.