Nachdem das VG das präventive Versammlungsverbot der Stadt Cottbus noch aufgehoben hatte, hat das OVG Berlin-Brandenburg dieses nun bestätigt. Die "Spaziergänge" gegen die Corona-Politik bleiben damit verboten.
Auch in dieser Woche beschäftigten "Corona-Spaziergänge" die Justiz. Der VGH Baden-Württemberg hat jetzt der Stadt Karlsruhe Recht gegeben, nachdem das erstinstanzliche VG die Sache noch anders bewertet hatte.
Die "Montagsspaziergänge" und die Reaktionen durch Städte und Gemeinden haben das BVerfG erreicht. Fürs Erste stellte die Kammer nur eine Folgenabwägung im Versammlungsrecht an. Die entscheidende Rechtsfrage bleibt offen.
Der BayVGH hat am Mittwoch die 2G-Regel im Einzelhandel ausgesetzt, Versammlungen ohne Anmeldung bei den Behörden bleiben aber verboten, entschied das Gericht in zwei Eilverfahren.
Die "Corona-Spaziergänge" beschäftigen weiter Versammlungsbehörden und Justiz. Anders als andere Gerichte sieht das VG Stuttgart zwar kein schwieriges Rechtsproblem, aber einen ziemlich klaren Verstoß gegen die Versammlungsfreiheit.
Eilantrag gegen 'Montagsspaziergangs'-Verbot erfolglos: Sperrt eine Spezialregelung im Infektionsschutzgesetz das Verbot von Versammlungen? Auch das erste OVG sieht ein Problem im Verhältnis zum Versammlungsgesetz – und stellt Hilfsüberlegungen an.
Städte und Gemeinden versuchen, Proteste gegen Corona-Maßnahmen vorab zu verbieten - das ist nicht immer verhältnismäßig. Was aber, wenn klar ist, dass sich bei Protesten kaum jemand an Abstandsgebote und Maskenpflicht hält?
Lange wurde gestritten, einiges war geplant und wurde doch wieder gestrichen - jetzt ist das nordrhein-westfälische Versammlungsgesetz in Kraft getreten.