Das geplante G20-Protestcamp muss unter versammlungsrechtlichen Gesichtspunkten gewürdigt werden, sagt das BVerfG in einer einstweiligen Anordnung. Ob und wo das Camp nun aufgebaut werden kann, ist offen.
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Die Stadt Hamburg muss das Protestcamp mit rund 3.000 Zelten zum G20-Gipfel nicht dulden. Der Fehler liegt auch bei den Veranstaltern, die zu wenig Protest und zu viel Infrastruktur bieten wollen, meint Eike Michael Frenzel.
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Das OVG Hamburg hat das geplante G20-Protestcamp zu einer nicht grundrechtlich geschützten Versammlung erklärt. Die Veranstaltung bestehe überwiegend aus Elementen, die nicht auf die Meinungskundgabe gerichtet seien.
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Bei Protesten gegen den G8 Gipfel 2001 in Genua wurden hunderte Menschen verletzt, ein Demonstrant starb. Der EGMR hat Italien nun wegen der massiven Polizeigewalt verurteilt, die er als Folter wertete.
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Türkische Politiker werben in Deutschland für die umstrittene Verfassungsreform. Für ein Verbot dieser Auftritte wäre die Bundesregierung gefragt, meint Niels Petersen.
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In mehr als zehn deutschen Städten versammeln sie sich bereits, europäische Großstädte ziehen nach. Jeden Sonntag um 14 Uhr demonstrieren mehr Menschen für Europa. Unter ihnen sind auffallend viele Juristen.
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Auch das VG Köln hat eine von der rechtsextremen NPD geplante Kundgebung am Silvesterabend in Köln verboten. Nach jetzigem Stand dürfen damit weder die NPD noch die AfD am Dom demonstrieren.
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Um Aufmärsche von rechten Gruppierungen an historisch sensiblen Tagen zu verhindern, will die Landesregierung in Thüringen ein eigenes Versammlungsgesetz auf den Weg bringen.
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